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Aktionärsschützer warnen VW-Aktionäre vor übereilten Klagen

Archivmeldung vom 05.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
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Nach der ersten Klage eines deutschen Anteilseigners gegen den VW-Konzern warnen Experten Privatanleger vor übereilten Schritten: "Wir raten Aktionären ausdrücklich davon ab, jetzt schnell zu klagen. Es gibt keine harten Informationen darüber, ob VW seine Ad-hoc-Pflichten verletzt hat", sagte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Aktionärsschützer-Vereinigung DSW, der "Rheinischen Post".

Aktionäre hätten nach Bekanntwerden der Manipulationen ein Jahr Zeit, um zu klagen. "Die einzigen, die von einer schnellen Klage profitieren, sind die Anwälte. Aber eine schnelle Klage ist keine gute Klage, denn sie ist risikoreicher. Dies allerdings nur für die betroffenen Anleger, denn die Anwälte verdienen am Ende immer", sagte Tüngler. Ein Privatanleger hat VW wegen Verletzung von Informationspflichten auf 20.000 Euro Schadenersatz verklagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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