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BaFin prüft Meldepflicht-Verstoß bei Metro Bis zu eine Million Euro Bußgeld möglich

Archivmeldung vom 20.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Wechsel des Vorstandsvorsitzenden bei der Metro könnte den Konzern teuer zu stehen kommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in dem Zusammenhang Untersuchungen zu möglichen Verstößen gegen die Meldepflicht aufnehmen.

"Wir prüfen, ob ein Verstoß gegen Ad-hoc-Pflichten vorliegt", sagte eine BaFin-Sprecherin der in Essen erscheinenden "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ), Freitagausgabe. Sollte eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, könne dies mit einem Bußgeld bis zu einer Million Euro geahndet werden, sagte die Sprecherin weiter. Verschiedene Medien hatten gestern bereits über den Abgang Hans-Joachim Körbers von der Metro-Spitze berichtet und Aufsichtsratschef Eckhard Cordes als Nachfolger genannt. Laut Wertpapierhandelsgesetz muss ein börsennotiertes Unternehmen eine Ad-hoc-Meldung herausgeben, sobald Insiderinformationen vorliegen oder die Wahrscheinlichkeit eines solchen Wechsels an der Vorstandsspitze groß ist.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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