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Staatsanwalt ermittelt wegen Korruptionsverdacht gegen früheren Vorstandschef der Sparkasse Köln-Bonn

Archivmeldung vom 20.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Bau der Messehallen wegen des Verdachts der Korruption gegen den früheren Vorstandschef der Sparkasse Köln-Bonn, Gustav Adolf Schröder, und den Immobilienunternehmer Josef Esch vom Oppenheim-Esch-Fonds.

Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner aktuellen Online-Ausgabe. "Wir prüfen die Tatbestände der Bestechung und der Bestechlichkeit", bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Günther Feld, der Zeitung am Donnerstag. Der Geschäftsführer eines Tochterunternehmens der Sparkasse stehe ebenfalls im Verdacht. "Unsere Erkenntnisse stammen aus einer Untersuchung der Innenrevision der Sparkasse in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young", sagte Feld. Der Prüfbericht liege seiner Behörde vor. Der Bau der Kölner Messehallen steht wegen seiner Finanzierung und des Vergabeverfahrens seit längerem in der Kritik. Die Stadt hatte das Millionengeschäft im Jahr 2003 - auch auf Drängen des Sparkassenchefs Schröder - ohne öffentliche Ausschreibung an den Oppenheim-Esch-Fonds vergeben. Die Messe muss dem Fonds für die vier Ausstellungsgebäude und das neue Konferenzzentrum weit über 20 Millionen Euro Miete im Jahr zahlen. In der 30-jährigen Vertragslaufzeit könnte die Gesamtmiete, abhängig von der allgemeinen Preissteigerung, mehr als 750 Millionen Euro erreichen. Sollte die Messe die Kosten nicht aus eigener Kraft aufbringen können, muss die Stadt einspringen. Die EU-Kommission hat wegen der Verzichts auf eine Ausschreibung vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Ebenso wie die Kommission hält auch die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof die Auftragsvergabe für rechtswidrig. Die Stadt Köln hat den Vorwurf stets zurückgewiesen. Das Urteil wird voraussichtlich im kommenden Herbst erfolgen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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