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Gericht genehmigt Codeshares von Air Berlin und Etihad

Archivmeldung vom 14.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der Sitz von Air Berlin in Berlin-Charlottenburg-Nord.
Der Sitz von Air Berlin in Berlin-Charlottenburg-Nord.

Foto: Sven Wolter
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Donnerstagabend 24 der 29 umstrittenen Codeshareflüge von Air Berlin und Etihad genehmigt. Entsprechende Informationen des "Handelsblatts" bestätigte ein Sprecher von Air Berlin. Angeblich ist das Urteil nicht anfechtbar.

Für Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist das eine herbe Niederlage. Er hatte die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftsflüge bezweifelt und das Luftfahrtbundesamt angewiesen, die Flüge über diesen Freitag hinaus nicht mehr zu genehmigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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