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Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz bei etwa jeder zweiten Kontrolle

Archivmeldung vom 27.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit?

Bild: Generalzolldirektion

Bei mehr als jeder zweiten Kontrolle der zuständigen Arbeitsschutzbehörden werden Verstöße gegen das Arbeitsgesetz festgestellt. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Im Jahr 2016 stießen die Behörden demnach in 10.110 Fällen auf Gesetzesverstöße. Insgesamt gab es 19.208 Kontrollen – rund ein Viertel weniger als noch im Jahr 2010. Die Zahl der aufgedeckten Verstöße sank im gleichen Zeitraum um circa 15 Prozent. 2010 wurden bei 45,8 Prozent der Kontrolle Verstöße festgestellt. Die Arbeitszeit von Beschäftigten darf laut Gesetz acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Zudem sind Pausen von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden 45 Minuten.

Zudem muss es nach Ende der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden geben. Krellmann forderte Konsequenzen. "Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz", sagte sie dem RND. "Wenn die Arbeitszeiten zu lang sind oder die Pausen zu kurz, dann macht das krank. Die Arbeitgeber ignorieren geltendes Recht." Wenn bei jeder zweiten Kontrolle ein Verstoß festgestellt werde, müsse gehandelt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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