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Meister-Bafög: DGB will höhere Förderung auch für Teilzeit-Kurse

Archivmeldung vom 08.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bafög & Ausbildungsförderung
Bafög & Ausbildungsförderung

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will, dass die geplante Reform des Meister-Bafögs nicht nur Teilnehmer an Vollzeit-Kursen deutlich besser stellt, sondern auch Arbeitnehmer, die sich in Teilzeit fortbilden.

"Seit Jahren fällt die Zahl der Teilnehmer, die sich in Teilzeit fortbilden. Wer seine Arbeitszeit für eine Fortbildung reduziert, verliert Einkommen", sagte DGB-Vize Elke Hannack dem "Handelsblatt". Mit dem jetzigen Aufstiegs-Bafög sei bei einer Teilzeit-Fortbildung nur die Förderung der Maßnahme, nicht aber des Lebensunterhalts möglich.

"Das muss die Regierung ändern", sagte Hannack. Bei Vollzeitmaßnahmen hingegen soll die Förderung des Lebensunterhaltes künftig zu 100 Prozent bezuschusst werden, bislang sind es je 50 Prozent Zuschuss und Darlehen. 2018 wurden insgesamt 167.000 Förderungen nach dem "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes" (AFBG) bewilligt, fünf Jahre zuvor waren es noch 171.000. Seither ist zwar die Zahl der Förderungen in Vollzeit weiter gestiegen, die der Teilzeit-Fortbildungen jedoch sank deutlich von knapp 100.000 auf 82.000. Der Bundestag soll die Reform des Meister-Bafögs Ende Januar verabschieden. In Kraft treten soll sie im August 2020.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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