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Für Liechtensteiner Lebensversicherer wird es eng - Immer mehr Geschädigte treten von ihren Verträgen zurück

Archivmeldung vom 21.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.
Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) warnt erneut vor Lebensversicherungen mit Sitz in Liechtenstein. Vor allem die Vienna Life Lebensversicherungen AG, Fortuna Lebensversicherungen AG und die PrismaLife AG fallen negativ auf. Sie vertreiben seit Jahren fondsgebundene Lebensversicherungen - statt den versprochenen Erträgen, sind Kunden jedoch mit hohen Verlusten konfrontiert.

Erfahrene Anwälte und Experten der EAS empfehlen, jetzt die Verträge zu kündigen und gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen. Denn Schuld an diesen Verlusten tragen meist die Lebensversicherungen selbst.

Hohe Kosten bedeuten hohe Verluste für Kunden

Um Kunden von den Lebensversicherungen zu überzeugen, werden meist die vielen Vorteile des Finanzplatzes Liechtenstein angepriesen: Die Werbeversprechungen reichen von der Steuerfreiheit des Vermögenszuwachses, über Konkursprivileg, und das Versicherungsgeheimnis bis hin zu übermäßig hohen Renditen. Die Angebote werden in Hochglanzbroschüren ausgeschmückt und Vienna Life-Produkte tragen beispielsweise vielversprechende Namen wie Selecta, Prime, Protected, Floor oder Garantie. Kunden erwarten sich durch die Versprechungen dementsprechende Rendite und Erträge, über die hohen Kosten werden sie nicht in ausreichendem Maße aufgeklärt.

Verluste waren zu erwarten

Zahlreiche Anleger erlitten in den letzten Jahren hohe Verluste. "Den Verantwortlichen der Versicherungen muss dies von Anfang an klar gewesen sein, denn oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass exorbitante Kosten und Gebühren an die Kunden verrechnet wurden. Verschwiegen wurde und wird immer noch, dass nach Abzug dieser Kosten realistischerweise gar kein Ertrag und keine Rendite erwartet werden kann", erklärt EAS-Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl. Beispielsweise steht die PrismaLife nun schon seit Längerem unter Verdacht, wissentlich untaugliche Anlageprodukte (Anm. fondsgebundene Rentenversicherungen) an ihre Kunden verkauft zu haben. Das Produkt erweckt den Eindruck, dass neben den monatlichen Raten keine weiteren Kosten anfallen. Das Gegenteil ist der Fall: Kunden sind zusätzlich mit Versicherungssteuer, Verwaltungskosten des Fonds und weiteren Gebühren, die bei Vertragsabschluss nicht offengelegt wurden, konfrontiert. Nach Berechnungen der EAS müsste das Anlageprodukt außerordentlich hohe Jahresrenditen erzielen, damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Dies ist nicht nur aufgrund der momentanen Finanzmarktlage unrealistisch.

Jetzt klagen, um die Chancen auf Schadenersatz zu erhöhen

Sofern bei Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der Risiken und der hohen Kosten stattgefunden hat, müssen Versicherungen Schadensersatz leisten. Bereits mehr als 10.000 Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren fondsgebundenen Lebensversicherungen erlitten haben, werden durch die EAS unter der Leitung der Kanzlei von Dr. Vogl vor Gericht erfolgreich vertreten. Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung und desto größer die Chance auf Erfolg.

Bei Besitz einer fondsgebundenen Lebensversicherung von Vienna Life Lebensversicherungen AG, Fortuna Lebensversicherungen oder PrismaLife AG ist es ratsam, sich bei seinem Makler oder gleich einem Prozessfinanzierer wie der Ersten Allgemeinen Schadenshilfe zu melden. [Eine Durchsicht der Verträge ist kostenlos] (https://www.lebensversicherung-kuendigen.at), erst bei erfolgreicher Durchsetzung der Schadensansprüche geht ein vertraglich vereinbarter Anteil an die Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Quelle: Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (ots)

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