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Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Für Liechtensteiner Lebensversicherer wird es eng - Immer mehr Geschädigte treten von ihren Verträgen zurück Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.
Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Bild: Uwe Schlick / pixelio.de