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Tarifverdienste im 2. Quartal 2013: + 1,9 % zum Vorjahresquartal

Archivmeldung vom 30.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Die tariflichen Monatsverdienste einschließlich tariflicher Sonderzahlungen sind in Deutschland im zweiten Quartal 2013 gegenüber dem Vorjahresquartal durchschnittlich um 1,9 % gestiegen. Damit liegt nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes die Steigerungsrate der Tarifverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt deutlich unter dem Wert der Vorquartale. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 1,5 %.

Die Ergebnisse berücksichtigen - neben der tariflichen Grundvergütung - erstmals auch die tariflich festgelegten Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen. Der bislang in den Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes veröffentliche Tarifindex ohne Sonderzahlung ist weiterhin verfügbar.

Am stärksten stiegen die tariflichen Monatsverdienste im Gesundheits- und Sozialwesen mit + 3,1 % und im Baugewerbe mit + 3,0 %. Im Baugewerbe wirkt sich insbesondere die im Bauhauptgewerbe vereinbarte Tariferhöhung von 3,2 % im Westen und 4,0 % im Osten ab Mai 2013 aus. Überdurchschnittlich stiegen die Tarifverdienste auch in den Bereichen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (2,3 %) und Energieversorgung (2,2 %).

Die niedrigsten Tariferhöhungen verzeichneten die Bereiche Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (1,2 %) sowie Erziehung und Unterricht (1,3 %). Vergleichsweise niedrig war das Tarifplus auch im Handel mit 1,4 %.

Mit dem Berichtsmonat Januar 2013 wurde der Tarifindex auf das neue Basisjahr 2010 umgestellt. Weitergehende Informationen zur Neubasierung sowie zu den Tarifindizes mit Sonderzahlungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Die angegebene durchschnittliche Veränderungsrate des Verbraucherpreises dient als Vergleichswert für die Tarifverdienstentwicklung. Über die reale Lohnentwicklung informiert der eigens dafür vorgesehene Reallohnindex.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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