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Immer mehr Rentenversicherte zahlen Extra-Beiträge in Rentenkasse

Archivmeldung vom 25.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Immer mehr Rentenversicherte zahlen Extra-Beiträge in die Rentenkasse, um ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen zu können. Dies geht aus einer Analyse der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund hervor, über welche die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Haben 2017 noch 11.620 Versicherte mit Sonderbeiträgen spätere Rentenminderungen ausgeglichen, seien es 2018 bereits 17.086 Versicherte gewesen. Das sind fast 50 Prozent mehr. Über diese Sonderbeiträge fließt deshalb immer mehr Geld in die Rentenkasse: 2017 hätten die Einnahmen dafür noch bei 207 Millionen Euro gelegen, 2018 seien es bereits 291 Millionen gewesen, heißt es in der DRV-Analyse weiter. Für 2019 lägen noch keine Zahlen vor. Jeder der Einzahler habe damit 2018 etwas mehr als 17.000 Euro freiwillig an die Rentenkasse überwiesen. Dies sei ein "Zeichen für das Vertrauen der Beitragszahler in die Sicherheit der gesetzlichen Rente", sagte eine Sprecherin der Rentenversicherung der Zeitung.

Abschläge werden fällig, wenn man vom 63. Lebensjahr an früher in Rente geht. Pro Monat wird ein Abschlag von 0,3 Prozent von der Rente fällig. Dies macht pro Jahr 3,6 Prozent. Maximal kann sich der Abschlag auf 14,4 Prozent belaufen, wenn ein Versicherter ab dem Jahrgang 1964 statt mit 67 m it 63 Jahren in Rente geht. 2018 seien 23 Prozent aller Altersrentner mit Abschlägen in den Ruhestand gegangen, heißt es in der DRV-Analyse, über welche die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Die Höhe der Abschläge habe im Durchschnitt etwa 90 Euro von der Brutto-Monatsrente betragen. Solche Rentenminderungen auszugleichen, ist allerdings teuer und kann insgesamt mehrere 10.000 Euro kosten, die man aber über mehrere Jahre verteilt einzahlen kann. Durch das sogenannte Flexirentengesetz können Versicherte seit 1. Juli 2017 schon vom 50. Lebensjahr an mit freiwilligen Beiträgen Rentenminderungen ausgleichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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