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Umfrage: Steuerberater haften stärker bei Firmenpleiten

Archivmeldung vom 14.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Steuerberater müssen sich darauf einstellen, künftig vermehrt selbst zu haften, falls ein Klient zahlungsunfähig wird. 65 Prozent der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter stufen diese Gefahr als hoch oder sehr hoch ein. Damit liegt das Haftungsrisiko von Steuerberatern über dem von Wirtschaftsprüfern (53 Prozent) und Rechtsanwälten (43 Prozent). Das ergibt eine Umfrage des D&O-Versicherers VOV und des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) unter 75 erfahrenen Insolvenzverwaltern.

Ein Grund für das hohe Haftungsrisiko ist die verschärfte BGH-Rechtsprechung (IX ZR 285/14), nach der Steuerberater ihre Kunden darauf hinweisen müssen, wenn deren Firmen insolvenzreif sind. Ein einfacher Hinweis darauf, dass der Betrieb überschuldet ist, reicht nicht mehr aus. Vielmehr müssen Steuerberater die verantwortlichen Geschäftsführer darauf hinweisen, dass sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. "Wer als Steuerberater zulässt, dass Mandanten die eigene Insolvenz verschleppen, macht sich möglicherweise strafbar und setzt dabei auch seine Zulassung aufs Spiel", sagt Prof. Hans Haarmeyer vom DIAI.

Größter Streitpunkt vor Gericht sind dabei immer wieder Zahlungen, die Geschäftsführer zwischen Insolvenzreife und Insolvenzantrag leisten. Darum ist es so wichtig, dass sie den genauen Zeitpunkt erkennen, ab dem das eigene Unternehmen insolvenzreif ist. Ansonsten müssen sie den dadurch entstandenen Schaden privat ersetzen. Jetzt deutet sich jedoch eine ganz neue Vorgehensweise an, um solche Zahlungen zurückzufordern. "Insolvenzverwalter betreiben sehr aktiv die Inanspruchnahme von Steuerberatern", erklärt Haarmeyer. "Kunden treten dafür ihre Ansprüche ab, damit der Insolvenzverwalter direkt gegen den Steuerberater vorgehen kann. So entsteht enormer Druck vor möglichen Gerichtsverhandlungen. Der frühere Mandant wird plötzlich zu einem zentralen Zeugen im Prozess gegen den Steuerberater."

Der Insolvenzexperte rät Steuerberatern, in kritischen Situationen intensiv auf die Folgen eines verspätet gestellten Insolvenzantrags hinzuweisen und notfalls das Mandat ganz niederzulegen. "Die deutsche Klagefreudigkeit schlägt seltsame Blüten", kritisiert auch Diederik Sutorius, Chef des Kölner D&O-Versicherers VOV. Er schlägt vor, unser Verständnis von Gläubigerschutz zu überdenken. "In Deutschland heißt Gläubigerschutz vor allem, Gläubiger vor Verlusten zu schützen. Besser ist, Unternehmen vor Gläubigern zu schützen und sie dabei zu unterstützen, sich zu sanieren und Arbeitsplätze zu erhalten."

Die VOV unterstützt vor diesem Hintergrund Initiativen der EU für ein präventives Sanierungsverfahren. Vorbild seien die USA. Deren Insolvenzrecht (Chapter 11) zielt darauf ab, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und zu diesem Zweck eventuell auch Schulden zu erlassen. Viele Banken bemängeln deshalb, dass sich die Unternehmen auf Kosten der Gläubiger entschulden könnten. Nach Ansicht von Diederik Sutorius überwiegen jedoch die Vorteile: "Wir müssen uns von dem Reflex lösen, im Krisenfall auf das schnelle und vermeintlich sichere Geld zu schauen. Ein saniertes Unternehmen ist viel mehr wert als die mit hohen Rechtskosten erstrittenen Schadenersatzzahlungen."

Über die Studie:

Der D&O-Versicherer VOV und das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) haben zwischen Oktober 2017 und Januar 2018 online insgesamt 720 Insolvenzverwalter und Rechtsanwaltskanzleien befragt. Die Rücklaufquote betrug 10,4 Prozent. Die 75 Teilnehmer beschäftigen sich zu 80 Prozent bereits seit mehr als zehn Jahren mit Insolvenzen.

Über die VOV:

Die VOV GmbH ist einer der führenden deutschen Anbieter von D&O-Versicherungen. Seit 1996 arbeitet die VOV als Managementgesellschaft für sechs namhafte Versicherer: AachenMünchener AG, Continentale Sachversicherung AG, Generali Versicherung AG, HDI Global SE (the Netherlands), Inter Allgemeine Versicherung AG und Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG. Die VOV GmbH mit Sitz in Köln ist zuständig für die Bearbeitung und Verwaltung des gesamten Geschäfts rund um Organhaftung und Managerservices. Mehr Informationen: https://vov-organhaftung.de.

Über das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht:

Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) ist ein unabhängiger Zusammenschluss von Hochschullehrern aus ganz Deutschland, die einen wesentlichen Teil ihrer Forschungs- und Lehrvorhaben dem Unternehmen in der Krise und insbesondere dem Insolvenzrecht widmen. Das DIAI wurde 2004 gegründet und mit Sitz in Bonn ins Vereinsregister eingetragen. Mehr Informationen: www.diai.org.

Quelle: VOV GmbH (ots)

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