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Auto-Herstellern drohen Kartellstrafen

Archivmeldung vom 23.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die juristischen Probleme der deutschen Autohersteller nehmen kein Ende. Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf "Industriekreise" schreibt, tendiert die EU-Kommission dazu, das Kartellverfahren gegen Daimler, BMW und den Volkswagen-Konzern wegen womöglich rechtswidriger Absprachen zu verschärfen und damit die Weichen für Geldbußen zu stellen. Noch sei aber nichts entschieden, heißt es bei Insidern.

Bis es soweit sei, könne auch noch einige Zeit vergehen. Die Kommission wollte dies nicht kommentieren: "Unsere Untersuchung geht ihren Gang", sagte eine Sprecherin lediglich. Die drei Konzerne wollten sich wegen der laufenden Untersuchungen nicht äußern Die Kommission ermittelt bereits seit geraumer Zeit gegen die Unternehmen, die sich über viele Jahre hinweg in Arbeitskreisen eng abgestimmt hatten. Im Oktober durchsuchten die Ermittler die Zentralen von BMW, Daimler und VW. Die klarsten Indizien auf wettbewerbswidrige Absprachen gebe es angeblich bei der Größe der Tanks für AdBlue, einem Harnstoff-Wasser-Gemisch zur Reinigung von Abgasen aus Dieselmotoren, heißt es in den Kreisen weiter. Der nächste formelle Schritt im Verfahren wäre die Übermittlung der Beschwerdemitteilung an die Unternehmen. Sollte die Kommission diesen Schritt tatsächlich gehen, ist laut Experten die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie auch eine Entscheidung trifft und Geldbußen verhängt.

Sollte die Kommission bei den Konzernen tatsächlich Rechtsverstöße feststellen, könnte das vor allem für BMW teuer werden. Konkurrent Daimler könnte den Informationen zufolge wohl straflos bleiben, da die Stuttgarter als Erstes die Wettbewerbshüter über die vermeintlichen Absprachen informiert hätten - und damit von der Kronzeugenregelung profitierten. Auch VW hatte der Behörde frühzeitig umfangreiches Beweismaterial zur Verfügung gestellt und könnte demnach auf einen Strafnachlass von bis zu 50 Prozent der Summe hoffen. BMW hingegen dürfte im Falle einer Geldbuße wohl nicht auf einen Erlass hoffen, spekuliert das "Handelsblatt" (Montagausgabe).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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