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Konzertiertes Vorgehen von Aktionären gegen EADS

Archivmeldung vom 15.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte kooperiert im Fall EADS mit der Kanzlei Canoy in Frankreich, um gemeinsam für betroffene institutionelle und private Anleger Schadensersatzansprüche aus der verspäteten Bekanntgabe der Lieferprobleme beim Airbus A380 geltend zu machen.

Die ebenfalls auf Kapitalmarktrecht spezialisierte französische Kanzlei Canoy, hat für die französische Anlegervereinigung (ASA) bereits am 21. Juni 2006 Klage vor dem Strafgericht in Paris erhoben.

Gegenstand der Kooperation ist die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung einer Schadenersatzklage gegen EADS. Die Schadenersatzklagen werden für Mitglieder der ASA und andere private und institutionelle Anleger vorbereitet.

Nach den der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vorliegenden Informationen aus Frankreich war den verantwortlichen Vorständen bei EADS spätestens anlässlich des Treffens des Executive Committee am 7. März 2006 bekannt, dass es zu einer Verzögerung der Auslieferung des A380 kommen wird und dies für EADS eine gravierende Ergebnisbelastung mit sich bringt. Trotzdem wurden erst am 13. Juni 2006 per Ad-hoc-Meldung diese den Aktienkurs belastenden Informationen veröffentlicht.

Klaus Rotter: "Vor diesem Hintergrund spricht viel dafür, dass denjenigen Aktionären, die im Zeitraum vom 7. März 2006 bis 13. Juni 2006 Aktien erworben haben, Schadensersatzansprüche auch nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz zustehen." Nach § 37b Abs. 1 WpHG erhält jeder Anleger Schadensersatz, der Aktien oder andere Finanzinstrumente nach dem grob fahrlässigen Unterlassen einer Ad-hoc-Meldung erwirbt und diese bis zur Bekanntgabe der Insiderinformation hält.

Ob der Täuschungszeitraum noch auf Zeiträume vor dem 7. März 2006 zu erweitern ist, wird von den kooperierenden Anwälten derzeit geprüft. "Sollten sich im Rahmen der weiteren Recherchen und Prüfungen die bereits aufgedeckten Täuschungen weiter erhärten, werden wir auch in Deutschland für die ASA und weitere betroffene institutionelle und private Anleger einen Musterschadensersatzprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) einleiten", so Klaus Rotter.

Quelle: Pressemitteilung Rotter Rechtsanwälte

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