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Ausweitung der Minijob-Grenze: Ziel der Armutsbekämpfung wird deutlich verfehlt

Archivmeldung vom 01.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Bisher besteht für Geringverdiener die Möglichkeit, innerhalb eines Midijobs einen reduzierten Rentenbeitrag zu zahlen. Allerdings folgen daraus auch geringere Rentenleistungen. Dies entspricht dem Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung, wonach sich die Höhe der ausgezahlten Rente an der Höhe der eingezahlten Beiträge orientiert. Diesen Zusammenhang will Heil aufgeben. Den im Midijob-Bereich reduzierten Beiträgen sollen Leistungen in einer Höhe entgegenstehen, als hätte der Beitragszahler den vollen Satz gezahlt.

Gleichzeitig soll die Midijob-Zone auf 1300 Euro im Monat angehoben werden. Hubertus Heils geplanter Eingriff in das Rentensystem durch eine Ausweitung der Midijob-Zone verfehlt das Ziel der Armutsbekämpfung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von Prof. Dr. Christian Hagist vom Lehrstuhl für Generationenübergreifende Wirtschaftspolitik an der WHU Otto Beisheim School of Management für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Das WHU-Paper zeigt den Zusammenhang zwischen Renten und Grundsicherung und nimmt dabei den Midijob-Einkommensbereich unter die Lupe.

Heil hat seinen Eingriff in das Rentensystem mit der Bekämpfung von Altersarmut begründet. Für Hagist ist dies eine weitere Ungerechtigkeit mit verfehlter Wirkung: "Es kommt zu einer signifikanten Subventionierung einzelner Gruppen, ohne dass dabei geprüft wird, ob diese Individuen Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder ob noch gegebenenfalls weitere (Haushalts-)Einkünfte oder Vermögen zur Verfügung stehen. Es profitiert also sowohl der anvisierte prekär Beschäftigte als auch der Teilzeit arbeitende Gatte einer Oberärztin."

Das dies keine Einzelfälle sind, legen folgende Zahlen nahe: Laut Hagist bezieht nur eine Minderheit jener Menschen, die in diesem Einkommensbereich gearbeitet haben, im Alter Leistungen der Grundsicherung. "Betrachtet man eine Rentnerin, die 45 Jahre lang zwischen 451 und 1300 Euro verdient, also den neuen Unter- und Obergrenzen für Midijobs, führt dies zu einer monatlichen Rente zwischen 200 und 570 Euro. Bezogen auf die aktuelle Rentnergeneration zeigen aber die Zahlen, dass nur ein geringer Anteil tatsächlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist." So erhalten etwa unter den 65- bis 70-Jährigen nur 15 Prozent der Männer und 3 Prozent der Frauen mit einer Rente zwischen 200 bis 570 Euro Leistungen der Grundsicherung. Und: Je älter die Menschen, desto geringer der Anteil. "Es kann somit kein kausaler Rückschluss von Einkünften im Midijobbereich auf Altersarmut geschlossen werden", so Hagist.

"Die Pläne von Hubertus Heil verteuern die Rente, ohne die Altersarmut zielsicher zu reduzieren", meint Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM. "Das Prinzip Gießkanne ist nicht geeignet, die Herausforderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen."

Die vollständige Studie finden Sie unter www.insm.de.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche Politik. Die INSM wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektro-Industrie finanziert.

Quelle: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) (ots)

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