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Bericht: Bafin nimmt EY unter die Lupe

Archivmeldung vom 02.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt am Main, Mertonviertel
Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt am Main, Mertonviertel

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Finanzaufsicht Bafin nimmt laut eines Medienberichts nach dem Wirecard-Skandal die Prüfungsgesellschaft EY ins Visier. Die Bonner Behörde untersuche, ob es angemessen sei, dass EY die Jahresabschlüsse diverser Finanzkonzerne prüfe, wie es laut "Handelsblatt" angeblich in einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP heißt.

"Die Bafin untersucht derzeit, ob eine Prüfung der Abschlüsse der von ihr beaufsichtigten Unternehmen durch die Ernst & Young GmbH WPG dazu führt, dass die Erreichung des Prüfungszwecks gefährdet wird", wird das Wirtschaftsministerium in dem Bericht des "Handelsblatts" zitiert.

Außerdem werde geprüft, "ob eine Gefährdung durch bestimmte Maßnahmen seitens der Unternehmen ausgeschlossen werden kann". Finanzkonzerne müssen ihre Abschlussprüfer bei der Bafin angeben, die Finanzaufsicht kann diese ablehnen, "wenn dies zur Erreichung des Prüfungszwecks geboten ist". Bislang habe die Bafin aber noch in keinem Fall eine entsprechende Gefährdung gegenüber einem beaufsichtigten Unternehmen festgestellt, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die Untersuchungen der Behörde seien allerdings noch nicht abgeschlossen. Die FDP-Abgeordneten hatten gefragt, ob es nach dem Wirecard-Skandal grundlegende Zweifel an der Eignung von EY als Abschlussprüfer gibt. Zudem wollten sie wissen, ob es problematisch ist, wenn EY die Abschlüsse von Unternehmen kontrolliert, die ihrerseits wegen des Falls Wirecard haftungsrechtliche Ansprüche gegen EY prüfen. EY wollte sich laut "Handelsblatt" zu dem Thema nicht äußern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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