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Einnahmen der Deutschen Bahn AG in Italien beschlagnahmt

Archivmeldung vom 19.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Deutsche Bahn AG muss seit März 2009 auf alle Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf für Zugstrecken von Italien nach Deutschland verzichten. Das geht aus Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" hervor. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Entschädigung von Überlebenden und Angehörigen eines SS-Massakers während des Zweiten Weltkrieges im griechischen Distomo.

Die Erlöse der Deutschen Bahn wurden auf Anweisung eines römischen Gerichts beschlagnahmt, weil die Bundesrepublik nicht bereit war, Schadensersatz in Höhe von rund 51 Millionen Euro zu zahlen. Italienische Gerichte hatten Ende 2008 entschieden, dass die Opfer aus dem griechischen Dorf Distomo ihren rechtskräftig festgestellten Schadensersatzanspruch auf italienischem Hoheitsgebiet vollstrecken dürfen. Daraufhin war die Pfändung der Bahn-Einnahmen im Wege der sogenannten Drittschuldnerhaftung angeordnet worden. Nach Informationen des ARD-Magazins drohen der Bundesrepublik aber noch weitaus höhere Schadensersatzforderungen. Wie "Report Mainz" inzwischen bestätigt wurde, hat Italien am 23.12.2009 beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Das Ziel: Die Bundesrepublik soll für alle Schäden finanziell aufkommen, die von deutschen Truppen während des Zweiten Weltkrieges in Italien angerichtet wurden. Das Auswärtige Amt in Berlin wollte bislang zur Klage Italiens keine Stellungnahme abgeben, da es sich um ein "laufendes Verfahren" handelt. Italien reagierte damit auf eine Klage der Bundesregierung vor dem IGH in Den Haag, die Ende 2008 eingereicht worden war. Ursprünglich wollte die Regierung in Berlin damit sicherstellen, dass sie nicht von italienischen Gerichten zu Schadensersatzleistungen wegen Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkrieges verurteilt werden kann. Die Regelung von Reparationszahlungen war auch in einem Vertrag zwischen der Kohl-Regierung und den westlichen Siegermächten kurz vor der Wiedervereinigung 1990 vereinbart worden. Sie wurde aber nach Report-Mainz-Recherchen bis heute nicht umgesetzt.

Quelle: Report Mainz

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