Bericht: Wirecard-Insolvenzverwalter erhält kaum Akteneinsicht
Archivmeldung vom 15.04.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić 
        
        
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Im Insolvenzverfahren bei Wirecard beklagt Insolvenzverwalter Michael Jaffé offenbar eine mangelnde Kooperation der Behörden. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital unter Berufung auf Jaffés aktuellsten Sachstandsbericht für das zuständige Insolvenzgericht.
In dem Bericht schreibt Jaffé, die angefragten Behörden seien "durchweg 
nicht bereit" gewesen, für seine Arbeit relevante Unterlagen "zu 
benennen oder herauszugeben". Konkret geht es um die Staatsanwaltschaft 
München I und die für Wirecard zuständige Strafkammer des Landgerichts 
München I sowie die Wirtschaftsprüferaufsicht APAS.
Wie Jaffé in 
seinem Bericht ausführt, habe die Münchner Staatsanwaltschaft seinem 
Team "bislang nur in minimalem Umfang Akteneinsicht gewährt". Nach 
Anträgen bei der Strafkammer direkt nach der Erhebung der Anklage im 
zentralen Wirecard-Strafverfahren im Frühjahr 2022 habe man bisher nur 
die Anklageschrift sowie "eine Übersicht über die Anlagenbände" einsehen
 können.
Die APAS, die im Zusammenhang mit der Wirecard-Pleite 
ein Aufsichtsverfahren gegen den Abschlussprüfer EY geführt hat, lehnte 
Jaffé zufolge zwei Anträge auf Akteneinsicht 2021 und Ende 2024 komplett
 ab. Dabei habe auch eine Rolle gespielt, dass die Münchner 
Staatsanwaltschaft unter Verweis auf ihre laufenden Ermittlungen gegen 
frühere Wirecard-Manager und EY-Mitarbeiter einer Herausgabe der 
APAS-Akten widersprochen habe, heißt es in dem Bericht.
Die 
Blockadehaltung der Behörden dürfte die Aufgabe des Insolvenzverwalters 
erschweren, den Schaden für die Gläubiger zu begrenzen - etwa durch 
Haftungsansprüche gegen EY. Auf Anfrage von Capital wollte sich Jaffé 
nicht zu seinen Feststellungen äußern. Die Staatsanwaltschaft München I 
verwies darauf, dass das Landgericht über die Anträge auf Akteneinsicht 
entscheide. Die Kooperation mit dem Insolvenzverwalter "war und ist 
hervorragend", teilte sie mit. Die APAS ließ Fragen des Magazins unter 
Verweis auf Verschwiegenheitspflichten unbeantwortet.
Quelle: dts Nachrichtenagentur

 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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