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Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung des Soli

Archivmeldung vom 29.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Angesichts der Rekordsteuereinnahmen von rund 600 Milliarden Euro in diesem Jahr fordert der Bund der Steuerzahler die Abschaffung des Solidaritätszuschlages.

Außerdem wies der Steuerzahlerbund gegenüber "Bild am Sonntag" auf den fehlenden Zusammenhang zwischen Aufbau Ost und Soli hin: Während in den Aufbau Ost nur rund 6,5 Milliarden Euro pro Jahr flössen, nehme der Staat mit dem Soli rund 14 Milliarden Euro ein. Die Einführung des Solidaritätszuschlags 1991 wurde vorwiegend mit den Kosten der Deutschen Einheit begründet, aber auch mit zusätzlichen Kosten für den Golfkrieg (Operation "Desert Storm") und seine Folgen sowie als Unterstützung der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder.

Der Solidaritätszuschlag wurde zunächst vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 erhoben und betrug 7,5 Prozent p.a. der Einkommen-/Körperschaftsteuer. Für die Jahre 1991 und 1992 wurde also jeweils 3,75 Prozent der Einkommen-/Körperschaftsteuer zusätzlich als Solidaritätszuschlag erhoben, da er in jedem Jahr nur für 6 Monate zu erheben war. 1993 und 1994 wurde der Solidaritätszuschlag ausgesetzt und 1995 wieder eingeführt. Von 1995 bis 1997 betrug der Zuschlag 7,5 Prozent, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent. Seit Jahren wird eine politische Diskussion geführt, ob der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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