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Finanzdienstleister müssen Kreditvergabe neu aufstellen

Archivmeldung vom 22.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Die EU will Immobilienkreditnehmer besser schützen. Bereits im September dürfte die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom EU-Parlament verabschiedet werden. Auf Banken und Versicherer kommen umfangreiche Änderungen zu. Bisher hat jedoch noch kein Institut mit konkreten Vorbereitungen angefangen. Wer zum nationalen Inkrafttreten sicher fertig sein will, muss jetzt die Weichen stellen. Das zeigt eine aktuelle Markteinschätzung von Steria Mummert Consulting.

Eine lange Kompromisssuche nähert sich ihrem Ende. Nach der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses der Europäischen Union steht die Wohnimmobilienkreditrichtlinie kurz vor ihrer Verabschiedung. Darin geht es unter anderem um qualitative Anforderungen an beratende Bankmitarbeiter, vorvertragliche Informationspflichten und eine Vereinheitlichung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses sowie Aussagen zur vorzeitigen Rückzahlung des Kredits. Diese Neuerungen sollen Kreditnehmer besser informieren und schützen. Die Umsetzung macht bei Finanzdienstleistern jedoch umfangreiche Änderungen notwendig.

"Der gesamte Kreditvergabeprozess für Wohnimmobilienkredite muss auf den Prüfstand gestellt und an die Anforderungen der neuen Richtlinie angepasst werden", sagt Dirk Lange, Bankexperte von Steria Mummert Consulting. "Anpassungen sind notwendig in der EDV, dem Dokumentenwesen, den Compliance-Regelungen, der Dokumentation sowie der Schulung und Kontrolle von Mitarbeitern und Vermittlern." Künftig müssen Kreditvermittler in Zertifizierungsverfahren ihre Kompetenz nachweisen, um entsprechend tätig werden zu können.

Nach der für September erwarteten Verabschiedung muss die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge noch national ausgestaltet werden. Das entsprechende deutsche Gesetz tritt vermutlich erst in zwei Jahren in Kraft. "Doch Unternehmen müssen die Anpassung frühzeitig angehen. Wer auf das Inkrafttreten wartet, riskiert Wettbewerbsnachteile. Wer rechtzeitig und intensiv die Gesetzeslage recherchiert und auch einfach aussehende Vorlagen hinterfragt, kann oft bereits vor der offiziellen Verlautbarung die Weichen stellen. Dann ist die Anpassung der Prozesse später schnell möglich", erklärt Dirk Lange von Steria Mummert Consulting.

Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie vor drei Jahren helfen, die anstehenden Änderungen gezielter umzusetzen und aus den Fehlern zu lernen. Experten aus der Rechts- und der IT-Abteilung sowie aus den Fachbereichen müssen frühzeitig eingebunden werden, fachlich qualifizierte Mitarbeiter sollten mit genug Vorlauf für das Projekt gewonnen werden. "Die Umsetzung einer umfangreichen neuen Richtlinie kann nicht 'mal nebenbei' angestoßen werden, sondern benötigt eine gute Projektplanung mit qualifizierter Leitung", sagt Dirk Lange von Steria Mummert Consulting.

Nach seinen Einschätzungen ist zu erwarten, dass das Kreditgeschäft auf Grund der EU-Regelungen noch mehr in den Fokus der überwachenden Organisationen gerät. Die Prüfungen durch die Finanzaufsichtsbehörde Bafin sowie Wirtschafts- und Verbandsprüfungen werden zunehmen. "Als Maßstab dürften die Prüfungsaktivitäten im Wertpapiergeschäft dienen", so Lange. Wer rechtzeitig allen Anforderungen genügt, vermeidet Strafen und Imageschäden.

Quelle: Steria Mummert Consulting (ots)

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