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Flugbegleiter-Streik am Freitag: Lufthansa streicht zwei Drittel ihrer Flüge

Archivmeldung vom 06.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Die Lufthansa muss wegen des für den kommenden Freitag angekündigten Streiks der Flugbegleiter zwei Drittel ihrer Flüge streichen. Dies sagte ein Lufthansa-Sprecher laut übereinstimmenden Medienberichten am Mittwochabend. Demnach hoffe die Fluglinie, dass sie ein Drittel ihrer Flüge anbieten könne. Dazu zählten insbesondere Flüge von Regionalpartnern, die nicht bestreikt werden sollen sowie Langstreckenflüge. Fluggäste können sich auf der Internetseite der Lufthansa über die gestrichenen Flüge informieren.

Der Chef der Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO, Nicoley Baublies, hatte am gestrigen Dienstag bundesweite und 24 Stunden andauernde Streiks des Lufthansa-Kabinenpersonals angekündigt. Die UFO fordert eine Lohnerhöhung um fünf Prozent für das Kabinenpersonal.

Zudem kritisiert die Gewerkschaft die Sparmaßnahmen der Lufthansa, sie fürchtet dadurch den Abbau und die Auslagerung von Stellen sowie die Einführung von Leiharbeit.

Wettbewerbsökonom verteidigt Flugbegleiter

Der ehemalige Chef der Monopolkommission, Justus Haucap, lehnt Überlegungen der Politik ab, angesichts des derzeitigen Streiks der Flugbegleiter bei der Lufthansa eine gesetzliche Regelung zur Wiederherstellung der Tarifeinheit anzustreben. "Ich halte nichts davon, bei jedem kleineren Streik zu fordern, das Recht von Gewerkschaften zu beschneiden", sagte der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie "Handelsblatt-Online". Wichtig sei vielmehr, dass auch bei Streiks die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe und die Interessen der eigentlich unbeteiligten Verbraucher berücksichtigt würden. "Diese Abwägung sollten gegebenenfalls die Arbeitsgerichte vornehmen." Die gerichtliche Kontrollmöglichkeit von Streiks sei wichtig, habe aber gerade in jüngerer Vergangenheit auch "ganz gut" funktioniert. Aktuell sehe er "keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf", zumal auch die Streikaktivitäten in Deutschland im internationalen Vergleich "nicht besonders ausgeprägt" seien. Eine gesetzliche Regelung müsse zudem verfassungskonform sein und auch die negative Koalitionsfreiheit wahren, sagte Haucap weiter. Dies bedeute, Interessengruppen müssten das Recht haben einer Gewerkschaft fern zu bleiben oder auch eine neue zu gründen.

Haucap warnte vor den Nachteilen einer gesetzlichen Regelung: "Der Zwang zur Tarifeinheit würde faktisch ein Zwang für Minderheiten sein, sich Mehrheiten unterzuordnen." Dies mache es dann "sehr schwer" für Minderheiten, ihre Interessen überhaupt durchzusetzen. "Eine effektive gerichtliche Kontrolle von Streikaktivitäten, welche auch die Belange der Verbraucher berücksichtigt, halte ich da für besser", betonte der Ökonom.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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