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Risiko und Abzocke bei binären Optionen - Verbot verlängert

Archivmeldung vom 01.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kurstafel in der Hamburger Börse
Kurstafel in der Hamburger Börse

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Binäre Optionen sind riskant und locken Abzocker an. Die europäische Finanzaufsicht ESMA hat den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger daher innerhalb der EU verboten. Gewinnen oder verlieren - etwas anderes gibt es bei binären Optionen nicht. Der Anleger setzt darauf, dass ein bestimmtes Ereignis in einem bestimmten Zeitraum eintritt. Wer aufs falsche Pferd gesetzt hat, hat sein Geld verloren. Klingt einfach und doch steckt hinter diesen Wetten ein komplexes und für private Anleger nur schwer zu durchschauendes Finanzprodukt.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat wegen des hohen Risikos die Reißleine gezogen und die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger innerhalb der EU komplett verboten. Das Verlustrisiko für private Anleger sei zu groß. Die Einschätzung des ESMA wird durch Untersuchungen der nationalen Aufsichtsbehörden untermauert. Demnach haben Privatanleger mit binären Optionen schon viel Geld verloren.

Das Verbot des ESMA ist am 2. Juli in Kraft getreten. Die Handlungsmöglichkeiten der europäischen Finanzaufsicht sind aber beschränkt. Da sie nur vorübergehende Interventionsmaßnahmen für einen Zeitraum von drei Monaten ergreifen darf, läuft das Verbot Anfang Oktober aus, wurde aber in eingeschränkter Form bis Anfang Januar 2019 verlängert. Von dem Verbot ausgenommen sind nun binäre Optionen mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen, wenn ein Informationsprospekt veröffentlicht wird und der Anbieter die eingegangenen Positionen absichert.

Durch diese Maßnahmen soll das Risiko privater Anleger erheblich reduziert werden, so dass der Handel mit binären Optionen unter diesen einschränkenden Bedingungen wieder zulässig ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Anleger sollten sich aber bewusst sein, dass binäre Optionen ein riskantes Finanzprodukt sind, das zudem auch noch Abzocker anlockt.

Wie "Spiegel Online" berichtet, sei der Handel mit dubiosen Finanzprodukten eine neue Form der Kriminalität, die stark zunehme. Bei der Abzocke mit binären Optionen hat die Polizei demnach bisher einen Gesamtschaden von mehr als elf Millionen Euro registriert. Da aber nur jede vierte Betrugstat überhaupt angezeigt werde, sei von einem deutlich höheren Schaden auszugehen. Das Verbot der ESMA hat die Abzocker bisher nicht entscheidend abgeschreckt.

Im Kapitalmarkrecht erfahrene Rechtsanwälte können geschädigte Anleger beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

Quelle: GRP Rainer LLP (ots)

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