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18,8 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2016

Archivmeldung vom 13.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im Oktober 2016 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1 621 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 18,8 % weniger als im Oktober 2015. Somit waren die Zahlen der monatlich registrierten Unternehmensinsolvenzen seit Dezember 2015 - mit Ausnahme des Monats September 2016 (+ 3,6 %) - jeweils niedriger als im entsprechenden Vorjahresmonat.

Im Baugewerbe gab es im Oktober 2016 mit 301 Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 277 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 186 und im Gastgewerbe 164 Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Oktober 2016 auf rund 1,5 Milliarden Euro. Im Oktober 2015 hatten sie bei rund 1,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen - bei gleichzeitigem deutlichem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen - ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte im Oktober 2016 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registrierten als im Oktober 2015.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7 554 übrige Schuldner im Oktober 2016 Insolvenz an (- 15,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 5 794 Insolvenzanträge von Verbrauchern und 1 506 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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