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Hahn Rechtsanwälte informieren: Morgan Stanley P2 Value wird aufgelöst

Archivmeldung vom 27.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
RA. Peter Hahn Bild: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
RA. Peter Hahn Bild: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Jetzt ist die Katastrophe eingetreten: Der Morgan Stanley P2 Value wird liquidiert. Dies hat die Fondsgeschäftsführung am 26. Oktober 2010 bekannt gegeben. Der P2 Value hat ein Fondsvermögen von 1,7 Milliarden Euro; schätzungsweise 100.000 Anleger sind betroffen. Bei diesem offenen Immobilienfonds war der Handel von Anteilen seit Oktober 2008 ausgesetzt. Er hätte am 1. November 2010 wieder öffnen sollen.

Die Morgan Stanley Real Estate GmbH hatte bis zuletzt die Hoffnung geschürt, sie könne eine Weiterführung des Fonds umsetzen. Nun wird auch dieser Fonds - wie zuvor der KanAm US-Grundinvest und der Degi Europa - abgewickelt.

"Die Anleger am P2 Value werden große Verluste erleiden", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft. Er rechnet vor: So würde ein Anleger, der Anteile am P2 Value am 9. November 2007 für 56,86 Euro pro Anteil erworben hat und am 26. Oktober 2010 am Zweitmarkt verkauft, einen Verlust von 67,99 Prozent realisieren. Am 26. Oktober lag der Kurs pro Anteil am Zweitmarkt bei 18,20 Euro. Hält der Anleger seine Anteile weiter, so Hahn, kann der Verlust noch größer ausfallen. Anwalt Hahn vertritt zahlreiche Anleger am P2 Value. Den Anlegern rät er, "etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft durch einen Fachanwalt geltend zu machen." Grundlage dafür sind Falschberatung und fehlerhafte Prospektangaben. Oft sind Privatanlegern Anteile am P2 Value wie Festgeld verkauft worden.

Morgan Stanley hat angekündigt, die im Fonds verbliebenen 34 Immobilien bis September 2013 zu verkaufen. Dabei soll die dreijährige, gesetzlich zulässige Kündigungsfrist in Abstimmung mit der BaFin ausgeschöpft werden. Die Erlöse sollen halbjährlich an die Anleger ausgeschüttet werden. Mit welchen Verkaufserlösen gerechnet werden kann, ist offen. "Die betroffenen Anleger sollten die Abwicklung des Fonds nicht abwarten, sondern jetzt handeln", sagt Hahn, "denn sie haben die Chance, ihren vollen Schaden zu kompensieren. Dabei müssen Anleger allerdings auf Folgendes achten: Schadensersatzansprüche verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahren nach Erwerb der Fondsanteile."

Quelle: Hahn Rechtsanwälte

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