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Kartellamt stellt Marktmissbrauch in der Stromwirtschaft fest

Archivmeldung vom 20.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die WirtschaftsVereinigung Metalle begrüßt die vorläufige Entscheidung des Bundeskartellamtes, das in der Einbeziehung kostenlos erhaltener CO2-Emissionszertifikate in den Strompreis den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sieht.

Die WVM hatte Kartellbeschwerde parallel zu mehreren Industrieverbänden sowie einem Stromhändler eingelegt und den insbesondere für energieintensive Unternehmen existenzbedrohenden Anstieg der Strompreise im Jahresverlauf 2005 kritisiert. Der von der WVM bei Mitgliedsunternehmen ermittelte Strompreisanstieg um bis zu 50 Prozent stand in einem eindeutigen Zusammenhang mit der Politik der Stromerzeuger, die für die erste Handelsperiode des europäischen Emissionshandels kostenlos erhaltenen Zertifikate zu den aktuellen Börsenpreisen in die Strompreise einzukalkulieren. Keine andere vom Emissionshandel erfasste Branche sei in der Lage gewesen, die CO2-Kosten weiterzuwälzen. Dies zeige, dass der angeblich liberalisierte Strommarkt in wesentlichen Teilen nicht funktioniere und einer strengen kartellrechtlichen Aufsicht bedürfe. "Wir stehen voll hinter der Entscheidung des Kartellamtes, in der Einpreisungspolitik der Stromkonzerne einen klaren Missbrauch der Marktmacht zu sehen und setzen jetzt auf schnelle Abhilfe."

Für den weiteren Gang des Kartellverfahrens ist es nach Ansicht der WVM wichtig, den sofortigen Vollzug von preissenkenden Maßnahmen vorzubereiten. "Dies ist offensichtlich nach Jahren gescheiterter Verhandlungen mit den Stromversorgern zur Zeit das einzig wirksame Instrument zur Senkung der Industriestrompreise in Deutschland", so Kneer. Die Entscheidung des Kartellamtes muss direkt wirken und sich auf alle Stromversorger erstrecken, die Zertifikate missbräuchlich eingepreist haben.

Nach Ansicht der WVM eröffnet der Beschluss des Bundeskartellamtes, gegen den Preismissbrauch der Stromkonzerne vorzugehen, die Möglichkeit zu einer Energiepolitik, die den gesetzlichen Auftrag, die Verbraucher preiswert mit Energie zu versorgen, wieder Ernst nimmt. "Der 'praktizierte Missbrauch' einer marktbeherrschenden Stellung in der Stromwirtschaft ist nun amtlich festgestellt. Die Politik sollte dies bei der GWB-Novelle und bei einem Energiekonzept der Zukunft berücksichtigen", so Kneer.

Quelle: Pressemitteilung WirtschaftsVereinigung Metalle

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