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Sparkassenchef Fahrenschon hält an Kandidatur fest

Archivmeldung vom 07.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Georg Fahrenschon (2017)
Georg Fahrenschon (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Sparkassenchef Georg Fahrenschon will an diesem Mittwoch trotz des Vorwurfs der Steuerhinterziehung zur Wiederwahl antreten. "Über meine Wiederwahl entscheiden die Mitglieder", sagte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) dem "Handelsblatt".

"Ich habe einen Fehler begangen, der einem ehemaligen Finanzminister und DSGV-Präsidenten nicht passieren darf. Aber ich hoffe, dass man es als das sieht, was es ist: Ein großes Versäumnis, aber keine vorsätzliche Straftat." Fahrenschon verwies zudem auf eine aus seiner Sicht erfolgreiche Amtszeit. "Ich denke, dass wir mit der Mannschaft an der Spitze des DSGV in den vergangenen Jahren eine gute Arbeit gemacht haben", sagte er. Und fügte hinzu: "Ich hoffe, dass diese gute Arbeit von den Mitgliedern anerkannt wird."

Fahrenschon steht seit 2012 an der Spitze des Verbands. An diesem Mittwoch steht bei der Mitgliederversammlung seine Wiederwahl für eine zweite sechsjährige Amtszeit an. Nachdem am Dienstag ein Strafbefehl der Münchner Staatsanwaltschaft bekannt wurde, gibt es allerdings Kritik. Fahrenschon gibt Fehler zu. "Ich wusste, dass ich die Steuererklärungen abgeben muss und habe das getan – aber später, als es meine Pflicht gewesen wäre", sagte der Sparkassenchef dem "Handelsblatt". "Das war eine Riesendummheit." Den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft will Fahrenschon jedoch nicht akzeptieren. "Ich habe keine falschen Angaben gemacht und auch nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen. Deshalb kann ich den erlassenen Strafbefehl nicht akzeptieren, sondern möchte, dass darüber das zuständige Amtsgericht entscheidet."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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