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Arbeitskosten im 3. Quartal 2017 um 2,2 % höher als im 3. Quartal 2016

Archivmeldung vom 08.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum vom dritten Quartal 2016 zum dritten Quartal 2017 kalenderbereinigt um 2,2 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahmen die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 0,7 % zu.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im dritten Quartal 2017 im Vergleich zum dritten Quartal 2016 kalenderbereinigt um 2,2 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 2,4 %.

Für das zweite Quartal 2017 liegen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bis auf Frankreich Veränderungsraten der Arbeitskosten vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich in Deutschland eine Stunde Arbeit im Vergleich zum Vorjahresquartal kalenderbereinigt um 2,3 %. In der gesamten EU betrug der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum 2,2 %. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+ 18,6 %), Ungarn (+ 12,6 %) sowie die Tschechische Republik (+ 11,3 %) auf. Finnland (- 0,3 %), Zypern (+ 0,4 %) und Spanien (+ 0,4 %) verzeichneten die niedrigsten Veränderungsraten.

Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht währungsbereinigt.

Methodische Hinweise

Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer gegenübergestellt.

Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen der Wachstumsraten des Arbeitskostenindex für die letzten Jahre. Für das erste Quartal 2017 ist beispielsweise die kalenderbereinigte Wachstumsrate des Arbeitskostenindex im Vergleich zum Vorjahresquartal von + 2,2 % auf + 2,5 % gestiegen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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