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20 Jahre Arbeitsschutzgesetz - 1996 eingeführte Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung prägend für den Arbeitsschutz

Archivmeldung vom 20.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin/BAuA"
Bild: "obs/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin/BAuA"

Am 21. August wird das Arbeitsschutzgesetz 20 Jahre alt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Das Arbeitsschutzgesetz schuf erstmals ein einheitliches Arbeitsschutzrecht, das für nahezu alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigten in Deutschland gilt. Unter anderem verpflichtete das Gesetz Arbeitgeber dazu, die Gefährdungen in ihrem Betrieb zu beurteilen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Diese vorausschauende Herangehensweise prägt seither in Deutschland den Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

"Wie kaum eine andere Maßnahme hat dieses Gesetz einen Mentalitätswandel in Sachen Arbeitsschutz befördert", erklärt der stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Dr. Walter Eichendorf. "Früher hatte der Arbeitsschutz den Ruf einer bürokratischen Last. Doch je mehr sich die Betriebe damit auseinandergesetzt haben, welche Gefahren durch die Arbeit entstehen können, umso mehr wurde ihnen klar, welches Potenzial für Produktivität und Arbeitszufriedenheit darin liegt."

Konkret verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber, die Gefährdungen zu beschreiben, die mit den Arbeitsabläufen in seinem Betrieb verbunden sind. Chemikalien, Krankheitserreger, Gefahrstoffe, Lärm, Stress - die Belastungen können vielfältig sein. Sind die Gefährdungen dokumentiert, können anschließend die Maßnahmen festgehalten werden, die die Beschäftigten vor diesen Belastungen schützen oder die Belastung zumindest minimieren.

"Die vergangenen 20 Jahre haben gezeigt, dass die Gefährdungsbeurteilung flexibel und anpassungsfähig und damit bestens geeignet ist, um auf die Besonderheiten und die Veränderungen der Betriebe einzugehen", so Eichendorf. Dieser Ansatz sei nach wie vor hochmodern und biete auch mit Blick auf die gesunde Gestaltung der digitalen Arbeitswelt viel Potenzial: "Im nächsten Schritt wird es darum gehen, den vorausschauenden Arbeitsschutz zu einer echten Präventionskultur weiterzuentwickeln."

Wie genau eine Gefährdungsbeurteilung angelegt sein soll, führt das Gesetz nicht aus. Die gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb zahlreiche, branchenspezifische Handlungshilfen und Online-Tools entwickelt. Darüber hinaus beraten auch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Betriebe bei dieser Aufgabe.

Eichendorf: "Was wir in der Praxis feststellen, ist, dass viele Betriebe den Arbeitsschutz ernst nehmen und Gefährdungen bei der Arbeit thematisieren - was aber häufig vergessen wird, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung auch zu dokumentieren."

Dieser Dokumentationspflicht nicht nachzukommen, könne bei einem Unfall zum Problem werden. "Nur mit einer schriftlichen Dokumentation kann man als Arbeitgeber bei einem Unfall nachweisen, dass man alles Notwendige zum Schutz seiner Beschäftigten getan hat. Ich kann daher nur dringend dazu raten, das Thema ernst zu nehmen."

Das Arbeitsschutzgesetz wurde am 7. August 1996 beschlossen und trat am 21. August 1996 in Kraft. Mehr über seine Geschichte und hilfreiche Links zum Thema Gefährdungsbeurteilung gibt es auf der DGUV Homepage unter: http://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/20jahre-asg/index.jsp.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (ots)

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