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Metaller-Streit wird lauter

Archivmeldung vom 06.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dennis Skley, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Dennis Skley, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat die geplanten Warnstreiks und Tarifforderungen der IG Metall scharf kritisiert und hält sie für rechtswidrig. "Wir haben kein Verständnis für die Warnstreiks", sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, der "Passauer Neue Presse".

Man habe der IG Metall bereits im Dezember ein Angebot gemacht, das den Beschäftigten ein Reallohnplus sichere. Auch könne über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit geredet werden, "aber nicht einseitig nach unten", so Zander. "Wer sich bislang nicht bewegt hat, ist die IG Metall. Jetzt ist die Gewerkschaft am Zug und muss Lösungen vorschlagen", erklärte er im Gespräch mit der "Passauer Neue Presse". Nach Ansicht des Arbeitgeberverbandes ist der von den Gewerkschaftern geforderte Lohnausgleich bei Absenkung der Arbeitszeit auf 28 Wochenstunden illegal.

"Dass der Lohnausgleich ungerecht, diskriminierend und damit rechtswidrig ist, versteht jeder sofort", sagte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Zander der "Passauer Neue Presse". Die Forderungen der IG Metall umzusetzen würde bedeuten, dass die Beschäftigten, die unter diesen Bedingungen in Teilzeit wechselten, pro Stunde mehr verdienten als die Beschäftigten, die sich schon vorher beziehungsweise dauerhaft für Teilzeitmodelle entschieden hätten und auch mehr als diejenigen, die in Vollzeit weiterarbeiteten. "Und wenn die Forderung rechtswidrig ist, sind es auch die Streiks. Wir haben aber kein Interesse an einem Rechtsstreit, sondern wollen eine ausgewogene Lösung am Verhandlungstisch", erklärte Zander. "Aber einen rechtswidrigen Tarifvertrag können wir nicht unterschreiben, egal, wieviel Druck die IG Metall macht", sagte er der "Passauer Neue Presse". Ein Tarifanspruch auf Arbeitszeitverkürzung sei nicht notwendig, weil es längst einen gesetzlichen Teilzeitanspruch und gelebte Praxis in den Unternehmen gebe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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