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RWE klagt gegen Atom-Moratorium

Archivmeldung vom 01.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der RWE AG in Essen. Bild: Baikonur / de.wikipedia.org
Zentrale der RWE AG in Essen. Bild: Baikonur / de.wikipedia.org

Im Gegensatz zu dem Düsseldorfer Eon-Konzern will RWE eine Klage gegen die Abschaltung eines AKW einreichen. Nach Informationen der Zeitungen der WAZ-Gruppe klagt RWE Power beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die dreimonatige Einstellung des Betriebes des Atomkraftwerks Biblis.

Der Energiekonzern argumentiert mit der fehlenden Rechtsgrundlage für das Moratorium. Die Bundesregierung hatte sich auf Paragraf 19 Absatz 3 des Atomgesetzes bezogen. Darin heißt es, der Betrieb eines AKW könne "einstweilen oder endgültig eingestellt" werden, wenn ein rechtswidriger Zustand bestehe oder sich Gefahren "für Leben, Gesundheit und Sachgüter ergeben können". Die deutschen Atomanlagen erfüllen "die geltenden Sicherheitsanforderungen", daher fehle die rechtliche Grundlage für die Betriebseinstellung, so RWE. Zudem argumentiert der Konzern mit der Wahrung der Interessen seiner Aktionäre.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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