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Einigung auf Tarifvertrag für die Fleischindustrie

Archivmeldung vom 11.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

In der skandalgeschüttelten deutschen Fleischindustrie haben sich Gewerkschaft und Arbeitgebervertreter nach jahrelanger Funkstille erstmals auf einen branchenweiten Tarifvertrag für die rund 80.000 Beschäftigten verständigt. Die Vereinbarung, deren Wortlaut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) vorliegt, sieht die Einführung eines verbindlichen tariflichen Mindestlohnes von 7,75 Euro je Stunde zum 1. Juli 2014 vor, der dann bis Dezember 2016 in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen soll.

Die zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) ausgehandelte Einigung kam überraschend zustande, da eine Verhandlungsrunde im Dezember noch ohne Aussicht auf Ergebnisse abgebrochen worden war.

Die NGG bestätigte auf Anfrage der F.A.Z. die Einigung im Grundsatz und kündigte nähere Stellungnahmen für kommende Woche an. Auf Arbeitgeberseite äußerte sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit Genugtuung. "Wir begrüßen nachdrücklich, dass es zu einer solchen Tarifvereinbarung kommt", sagte Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner der F.A.Z. Die tarifliche Vereinbarung weicht in zweierlei Hinsicht vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ab: Sie sorgt einerseits dafür, dass Fleischbetriebe vor allem in den östlichen Bundesländern noch nicht so schnell mindestens 8,50 Euro zahlen müssen. Andererseits sorgt die Tarifvereinbarung dafür, dass die Löhne in der Fleischindustrie später über das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns steigen. Die gesetzliche Untergrenze von 8,50 Euro soll laut Koalitionsvertrag von Januar 2015 an greifen, darf dann aber für eine Frist von zwei Jahren noch von Tarifverträgen unterschritten werden. Nach dem Fleischtarifvertrag wird der unterste Lohn nun bis September 2015 bei 8 Euro liegen, um dann auf 8,60 Euro und Ende 2016 auf 8,75 Euro zu steigen.

Der gesetzliche Mindestlohn kann hingegen laut Koalitionsvertrag erst 2018 über 8,50 Euro hinaus erhöht werden. Die Vereinbarung für die Fleischindustrie soll nach dem Willen der Tarifparteien durch die Bundesregierung auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dadurch würden auch die in vielen Schlachtbetrieben eingesetzten Werkvertragsarbeitnehmer aus Osteuropa von der Tarifregelung erfasst.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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