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Viele Mini-Jobber werden arbeitsrechtlich diskriminiert - DGB fordert mehr Kontrollen

Archivmeldung vom 30.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Annelie Buntenbach Bild: Deutscher Gewerkschaftsbund
Annelie Buntenbach Bild: Deutscher Gewerkschaftsbund

Jeder dritte Mini-Jobber in Deutschland bekommt nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" rechtswidrig keinen bezahlten Urlaub gewährt. Und fast jedem zweiten geringfügig Beschäftigten werde der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorenthalten, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

34,9 Prozent der rund sieben Millionen Mini-Jobber wird demnach der bezahlte Urlaub verweigert. 46 Prozent gehen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leer aus.

"Minijobber werden als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach mit Blick auf die Ergebnisse der Studie. Oftmals handele es sich um "systematische Rechtsbrüche mit dem Ziel, die ohnehin schon niedrigen Löhne in Minijobs weiter zu drücken". Um die Rechtsverstöße zu stoppen, müssten die Kontrollen verstärkt werden, verlangte Buntenbach.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht auch Mini-Jobbern grundsätzlich ein Mindesturlaub von 24 Werktagen im Jahr zu. Auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall spielt die Beschäftigungsform grundsätzlich keine Rolle. Mini-Jobber haben demnach ebenfalls Anspruch auf maximal sechs Wochen bezahlte Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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