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Steuerberater bezweifeln fristgerechte Grundsteuerreform

Archivmeldung vom 08.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Eine Umsetzung der Grundsteuerreform innerhalb gesetzter Fristen hält der Präsident der Bundessteuerberaterkammer für unrealistisch. "Wie binnen vier Monaten insgesamt 36 Millionen wirtschaftliche Immobilieneinheiten neu bewertet werden und die Feststellungserklärungen eingereicht werden sollen, ist uns schleierhaft", sagte Hartmut Schwab der "Welt am Sonntag".

Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden müssen zwischen Juli und Oktober dieses Jahres für ihre Liegenschaften eine Steuererklärung an die Landesfinanzämter schicken. Dafür benötigen sie Daten wie etwa Bodenrichtwert, Baualtersklasse oder Nutzungsart der Immobilie, jeweils zum Stichtag 1. Januar 2022. "Wir halten das für nicht umsetzbar", sagte Schwab gegenüber der Zeitung. Der Beschaffungsaufwand der relevanten Grundstücksdaten sei nicht zu unterschätzen, so der Präsident der Steuerberaterkammer: "Die wenigsten Mandanten haben ihre Unterlagen aktualisiert vorliegen." Die Berater rechneten deshalb mit einem hohen Anfrage-Aufkommen, das kaum zu bewältigen sei. "Die Kapazitäten der Kolleginnen und Kollegen sind derzeit vor allem wegen der entstandenen Zusatzaufgaben durch die Corona-Hilfsprogramme am absoluten Limit", sagte Schwab. "Deshalb bedarf es einer Fristverlängerung." Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von jährlich fast 15 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Weil die für die Berechnung genutzten Einheitswerte über mehrere Jahrzehnte nicht aktualisiert worden waren, verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Neuregelung. Grundsätzlich gilt ein bundesweites Modell. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen und Hamburg nutzen jedoch eine Öffnungsklausel und haben eigene Modelle entworfen. Die neue Steuer gilt ab Anfang 2025.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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