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Geldwäsche: Zahl der Verdachtshinweise deutlich gestiegen

Archivmeldung vom 11.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldwäsche (Symbolbild)
Geldwäsche (Symbolbild)

Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Die Zahl der Verdachtsfälle wegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung hat deutlich zugenommen. Bei der beim Zoll angesiedelten Sondereinheit Financial Intelligence Unit (FIU) seien im Jahr 2019 insgesamt 114.000 Verdachtsmeldungen eingegangen, heißt es in einem internen Papier des Bundesfinanzministeriums, über welches das "Handelsblatt" berichtet.

Dies sei ein neuer Rekordwert und ein Plus von 48 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Trotz des starken Anstiegs habe die FIU 2019 deutlich weniger Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden abgegeben. So seien im Vorjahr 38.000 Meldungen weitergegeben worden, während es 2018 noch fast 49.000 gewesen seien. Die gesunkene Zahl zeige, "dass die FIU ihre Filterfunktion wahrnimmt", heißt es in dem Papier des Finanzministeriums. Stark abgenommen habe auch die Zahl der unbearbeiteten Fälle, wegen denen die FIU in der Kritik steht.

So seien zum Jahresende 2019 noch rund 30.000 Fälle in Bearbeitung gewesen, drei Monate zuvor seien es noch über 48.000 gewesen, heißt es in dem Papier weiter. Die steigenden Meldungen seien kein Beleg dafür, dass Geldwäsche oder Terrorfinanzierung grundsätzlich zunehme, berichtet die Zeitung unter Berufung auf zwei bislang unveröffentlichte Studien im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. Es habe sich bei Banken eine "inflationäre Praxis der Verdachtsmeldungen" etabliert, die aus Sicht von Staatsanwaltschaften kontraproduktiv sei, heißt es einem der beiden Gutachten, über welches das "Handelsblatt" berichtet.

Gleichwohl sehen die Studien Verbesserungsbedarf bei der Geldwäsche-Bekämpfung. So seien Staatsanwaltschaften "offenkundig personell unterbesetzt und zu wenig spezialisiert", heißt es in dem Gutachten. Zudem würden wegen "anspruchsvoller Tatbestandsvoraussetzungen" erwartbare Formen der Geldwäsche "nicht festgestellt" und viele Verfahren "eingestellt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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