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Schiedsspruch im Bau-Mindestlohnkonflikt

Archivmeldung vom 19.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche schuften sich teils zu Tote: Hauptsache produktiv (Symbolbild)
Deutsche schuften sich teils zu Tote: Hauptsache produktiv (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der neue Bau-Tarifschlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, legte im Mindestlohn-Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes nach mehr als 14-stündigen Verhandlungen einen Vorschlag vor, den die Beisitzer der Tarifvertragsparteien mehrheitlich mittragen.

Der Schiedsspruch beinhaltet für eine Laufzeit vom 01.02.2020 bis 31.12.2020 folgende Eckdaten:

  • Der Mindestlohn 1 wird ab 01.04.2020 um 35 Cent auf 12,55 EUR,
  • der Mindestlohn 2 West wird ab 01.04.2020 um 20 Cent auf 15,40 EUR und
  • der Mindestlohn 2 Berlin wird ab 01.04.2020 um 20 Cent auf 15,25 EUR erhöht.

Über diesen Schiedsspruch müssen die Gremien der Sozialpartner bis zum 17.01.2020 entscheiden. Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, Dipl.-Kffr. Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, erklärte: "Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht. Der Vorschlag vermeidet aber eine längere Mindestlohn-Lücke." Der alternierende Verhandlungsführer Dipl.-Ing. Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, sieht kritisch, dass der Knackpunkt der Verhandlungen - die zukünftige Mindestlohn-Struktur - nicht gelöst, sondern nur verschoben wurde.

Im Falle der Annahme des Schiedsspruchs werden die Sozialpartner die Erstreckung der Regelungen auf alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragen.

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (ots)

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