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GMAC RFC Bank GmbH hat zum 30.09.08 Banklizenz zürückgegeben

Archivmeldung vom 24.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die GMAC- RFC Bank GmbH hat bestätigt, ihre Banklizenz zum 30.09.2008 zurückgegeben zu haben. Daraus folgt, dass nun mehr als zehntausend Kreditnehmer um ihre Anschlussfinanzierung fürchten müssen.

Die GMAC- RFC Bank GmbH ist ein Tochterunternehmen des General Motor Konzerns und finanzierte in den letzen Jahren vor allem Eigentumswohnungen. Das Kreditvolumen soll ca. 2 Milliarden Euro betragen. Die Bank geriet in Schwierigkeiten, da sie seit einigen Jahren zunehmend mit „amerikanischem“ Standard die Solvenz ihrer Kunden prüfte. So bot sie Hypothekenkredite an, ohne dass die Kunden über ein ausreichendes Eigenkapital verfügen mussten. Schon bei einem sehr geringen Einkommen wurde eine Vollfinanzierung gewährt. Offensichtlich ging man davon aus, dass Immobilien in ihrem Wert nur steigen können, so dass die Solvenz des Kreditnehmers nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Die Zeche für diesen fahrlässigen Umgang mit Mindeststandarts der Kreditfinanzierung zahlen nun sowohl die Personen, denen Hypothekenkredite gewährt wurden, obwohl ihr Einkommen bei einer seriösen Berechnung nie für den Erwerb einer Immobilie ausgereicht hätte, als auch die Kunden, deren Einkommen auch einer anderen Bank für eine Finanzierung ausgereicht hätte.

Nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Schurig der Kanzlei Schurig-Youn-Woelke PartG, ist davon auszugehen, dass die Kunden nunmehr gezwungen sein werden, ein neues Kreditinstitut zu finden, da es sehr fraglich ist, ob die Zweckgesellschaft die Kredite verlängert. In anbetracht der zögerlichen Kreditvergabe durch viele Banken dürfte dies eher schwierig, teilweise wohl aussichtslos sein.

Abgesehen davon könnten sich für die Kunden der Bank weitere Probleme ergeben. Nach hiesigem Kenntnisstand sind die gesamten Kreditforderungen an niederländische Zweckgesellschaften abgetreten worden, die wiederum die Darlehensforderungen samt der bestellten Grundschulden an eine niederländische Treuhandgesellschaft übertrugen. Die Refinanzierung erfolgte durch Anleihen, die von Investoren erworben wurden. Es ist deshalb nicht auszuschließen, falls die Anleihen durch die Zweckgesellschaften nicht mehr finanziert werden können und diese somit zahlungsunfähig werden, dass es zu einer Verwertung der von den deutschen Kreditnehmern gewährten Sicherheiten kommt.

In jedem Fall sollten betroffene Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Schadensersatzansprüche aus Falschberatung kommen in betracht, wenn ein Kreditinstitut ohne Prüfung der Solvenz eines Kunden ein Darlehen vergibt. Ebenso kommen Schadensersatzansprüche aus Falschberatung in betracht, wenn das Kreditinstitut den Kunden nicht darüber aufklärt, dass die Darlehen und insbesondere die gewährten Sicherheiten der Kunden abgetreten werden.

Quelle: Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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