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Gericht verbietet Fluglotsenstreik in Frankfurt

Archivmeldung vom 29.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF)
Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF)

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den geplanten Streik der Fluglotsen am Frankfurter Flughafen verboten. Der Streikaufruf der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sei illegal, die Fluglotsen dürften ihre Arbeit am Mittwochmorgen folglich nicht niederlegen, erklärte das Gericht am Dienstagabend.

Die Flughafenbetreiber-Gesellschaft Fraport und die Lufthansa hatten ein Verbot des für den morgigen Mittwoch geplanten Streiks der Fluglotsen am Frankfurter Flughafen beantragt und dies damit begründet, dass man in dem angekündigten Ausstand der Fluglotsen einen Missbrauch der staatlichen Monopolstellung der Flugsicherung sehe. Auch die Deutsche Flugsicherung (DFS), Arbeitgeber der Fluglotsen, schloss sich der Klage an und appellierte in einer Pressemitteilung "nochmals an ihre Mitarbeiter, dem Aufruf" nicht zu folgen und sich nicht für einen Streik "missbrauchen zu lassen".

Die GdF hatte die Fluglotsen zuvor zu einem Solidarstreik aufgerufen, um den Forderungen der Vorfeldmitarbeiter Nachdruck zu verleihen. Bei dem Tarifkonflikt geht es um Gehälter, Arbeitszeiten und Zulagen für Beschäftige in der Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale. Das Vorfeldpersonal ist zwar eine kleine Berufsgruppe, nimmt jedoch eine zentrale Rolle am Flughafen ein. So weisen die Mitarbeiter Flugzeugen ihre Parkpositionen zu oder lotsen sie dorthin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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