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Hochschulrektoren kritisieren neue Professorenbesoldung

Archivmeldung vom 07.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Logo der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Nachdem das Bundesverfassungericht im Frühjahr die Professorenbesoldung als teilweise zu niedrig verworfen haben, droht nun ein Rückfall in die Zeit, da Professoren nach Alter und nicht nach Leistung bezahlt wurden. Davor warnt nach einem Bericht des "Handelsblatts" der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler. Anlass ist ein Gesetzentwurf in Hessen, der die Professorengehälter neu regeln will. Danach will das Land nicht nur die Grundgehälter der Professoren anheben, sondern auch neue "Erfahrungsstufen" einführen. Diese wären jedoch "nichts anderes als die früheren Dienstalterstufen, die wir mit gutem Grund abgeschafft haben", sagte Hippler dem "Handelsblatt".

Es sei vernünftig, die Grundgehälter anzuheben. "Aber warum soll ein Professor alle fünf Jahre mehr bekommen, egal wie gut er ist?" Das wäre "reine Geldverschwendung". Wer besser und engagierter ist, sollte dagegen belohnt werden, fordert Hippler. Im Februar 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht die hessische Billigprofessur mit einem Monatssalär von 3890 Euro für einen W2-Professor für nichtig erklärt. Daher muss das Land diese nun ebenso anpassen wie einige andere. Seit 2005 gilt bundesweit die dreistufige W-Besoldung: danach sind die Grundgehälter geringer als bei der alten C-Besoldung, dafür sind für gute Leistungen Zulagen möglich, vor allem wenn Professoren Drittmittel einwerben. Bei der höchsten Stufe W3 schwankt das Grundgehalt zwischen 4890 in Berlin und 5529 in Baden-Württemberg.

In Hessen hatte das Kabinett die Neuregelung von Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) Ende August auf den Weg gebracht. Hippler jedoch fordert: "Der Plan darf weder in Hessen umgesetzt werden, noch dürfen ihn andere Länder kopieren." Denn er würde den Spielraum der Hochschulleitungen enorm einengen: "Sie hätten noch weniger Geld für Leistungszulagen als angesichts der allgemeinen Mittelknappheit sowieso nur zur Verfügung steht." Damit werde es Hochschulen wesentlich erschwert, ein spezielles Profil zu entwickeln.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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