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Ryanair verteidigt umstrittene AGB-Klauseln

Archivmeldung vom 27.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der Hauptsitz von Ryanair in Dublin
Der Hauptsitz von Ryanair in Dublin

Foto: GainLine
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der irische Billigflieger Ryanair wehrt sich gegen Vorwürfe von Flugastrechte-Portalen wie Flightright, wonach die Airline mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Durchsetzung von Entschädigungen bei Flugverspätungen erschweren soll. Ryanair stelle mit seinen AGB sicher, dass alle Kunden "100 Prozent ihres EU-Anspruchs ohne Abzug der Kosten für Ausgleichsjäger-Firmen erhalten", sagte ein Unternehmenssprecher dem "Handelsblatt".

Dagegen böten Firmen wie Flightright wegen ihrer Erfolgshonorare, die bis zu 50 Prozent der Entschädigungssumme betragen könnten, "keinerlei nützliche Serviceleistung". Flightright wirft Ryanair vor, seinen Kunden im Kleingedruckten zu verbieten, Ausgleichs-, Schadenersatz- und Rückerstattungsansprüche an Dritte abzutreten, damit diese auf die fälligen Entschädigungen klagen. Mit einem Brief wandte sich der Rechtsdienstleister deshalb direkt an die Bundesregierung. In dem Schreiben an das Justiz- und Verkehrsministerium mahnt der Flightright-Gründer Philipp Kadelbach, "die Verletzung von Verbraucherrechten nicht weiter zu tolerieren". Das auf den 8. August datierte Schreiben liegt dem "Handelsblatt" vor.

Für Kadelbach ist es höchste Zeit, dass die Politik jetzt reagiert. Die von Union und SPD im Koalitionsvertrag angedachten Maßnahmen duldeten angesichts "der aktuell massiven Verwerfungen im Luftverkehr (auch und gerade bei der Fluggesellschaft Ryanair) aus unserer Sicht keinen Aufschub", schreibt er. Ohne Ryanair direkt zu erwähnen, hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag die Praxis der Airline angegriffen. "Mit Blick auf kleine Streuschäden prüfen wir einen Ausschluss von Abtretungsverboten für Forderungen in AGB", heißt es in dem entsprechenden Passus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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