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EU-Kommission will US-Fahrdienst Uber beispringen

Archivmeldung vom 11.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Screenshot der Webseite von uber.com
Screenshot der Webseite von uber.com

Nachdem der US-Mitfahrdienst Uber in mehreren europäischen Ländern die Gerichte auf den Plan gerufen hat, will die EU-Kommission dafür sorgen, dass mit der digitalen Wirtschaft aufkommende neue Geschäftsmodelle nicht komplett ausgebremst werden. "So ein Durcheinander wie im Fall Uber, ist des gemeinsamen Marktes unwürdig", sagte die für Industrie und Binnenmarkt zuständige EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska bei einem Meinungsaustausch zwischen EU-Abgeordneten und Vertretern von Uber, berichtet das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe).

"Ich bin kein Fan von Regulierung, aber es gibt Fälle, in denen müssen wir Chancen und Risiken in Einklang miteinander bringen", betonte Bienkowska. 28 nationale Einzelregelungen seien nicht zielführend. Was genau der Kommission vorschwebt, ist offen; derzeit analysiert sie den Sachverhalt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, was Uber eigentlich ist: ein Digitalangebot oder doch vielmehr ein Anbieter von Personenbeförderung. Der Mitfahrdienst Uber bringt über eine App Privatleute mit Auto und Reisewillige zusammen.

Das Unternehmen, das vor fünf Jahren in San Francisco gegründet wurde, ist nicht nur der deutschen Taxibranche ein Dorn im Auge. Erst Ende 2014 war Uber in den Niederlanden, Spanien und Frankreich von Gerichten gestoppt worden. In London indes floriert der Dienst. Der Binnenmarktexperte der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Andreas Schwab, begrüßt den Vorstoß. "Wenn wir den Binnenmarkt für innovative Unternehmen attraktiv und unsere Standards halten möchten, brauchen wir Lösungen auf europäischer Ebene." Dafür sei eine Anpassung vorhandener europäischen Regelungen, wie etwa der Dienstleistungsrichtlinie, nötig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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