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Trotz Mindestlohns mehr Hartz-IV-Aufstocker mit sozialversicherungspflichtigen Jobs

Archivmeldung vom 04.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Trotz des zum Jahresbeginn 2015 eingeführten Mindestlohns ist die Zahl der Hartz-IV-Aufstocker, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, im Jahresvergleich leicht gestiegen. Das geht aus aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegen.

Demnach erhielten im September 2015 nach den letztverfügbaren Daten 592.215 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ergänzende staatliche Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II. Ein Jahr zuvor, im September 2014, waren es dagegen mit 589.701 etwa 2500 Beschäftigte weniger. Spürbar positiv wirkte der Mindestlohn lediglich auf die geringfügig Beschäftigten. Die Zahl der Mini-Jobber, die auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen waren, lag den Daten zufolge im September 2015 mit knapp 421.000 rund 53.000 niedriger als ein Jahr zuvor. Vor allem dieser Rückgang erklärt, warum die Zahl der Hartz-IV-Aufstocker im Dezember 2015 insgesamt mit 1,21 Millionen um rund 50.000 unter dem Vorjahreswert gelegen hat. Auf diese Entwicklung weist das Bundesarbeitsministerium auch in einer Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Strengmann-Kuhn hin. "Damit Selbstständige und Teilzeiterwerbstätige aus dem Hartz-IV-Bezug herauskommen, braucht es weitere gezielte Maßnahmen, zum Beispiel Steuergutschriften", forderte Strengmann-Kuhn.

Ein Argument für die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde war, durch die Anhebung geringer Löhne die Abhängigkeit vieler Beschäftigter von ergänzenden Hartz-IV-Leistungen zu verringern. Die Daten der BA widerlegen dieses Argument jedoch - zumindest, was sozialversicherungspflichtige Beschäftigte angeht.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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