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Krankenkassen: gesetzlich Versicherte verschenken mindestens 7,1 Mrd. Euro

Archivmeldung vom 18.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: CHECK24
Bild: CHECK24

Gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland verschenken pro Jahr mehrere Milliarden Euro an Zusatzbeiträgen. Durch den Wechsel zur bundesweit günstigsten Krankenkasse hätten sie 2017 mindestens 7,1 Mrd. Euro sparen können.1) Je nach Region stehen sogar noch günstigere Kassen zur Verfügung, was die mögliche Ersparnis weiter erhöht.

Krankenkassen erheben seit 2015 zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent einen Zusatzbeitrag. Im Schnitt lag dieser 2017 bei 1,1 Prozent. Das entspricht Beiträgen von rund 15,2 Mrd. Euro. Wechselten alle gesetzlich Versicherten zur bundesweit tätigen Kasse mit dem geringsten Zusatzbeitrag von 0,59 Prozent, würden zusammen nur etwa 8,1 Mrd. Euro fällig.

Größtes Sparpotenzial durch Kassenwechsel in Baden-Württemberg und Thüringen

Verbraucher wählen je nach Bundesland aus bis zu 57 öffentlich zugänglichen gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Bundesweit agieren 37 verschiedene GKV. Gesetzlich Versicherte in Baden-Württemberg und Thüringen profitieren besonders vom Wettbewerb der Kassen.2) Dort verzichtet die günstigste GKV 2018 auf einen Zusatzbeitrag, die teuerste verlangt 1,7 Prozent. Das Sparpotenzial beträgt entsprechend 903 Euro pro Jahr bei einem Jahreseinkommen von 53.100 Euro brutto (Beitragsbemessungsgrenze 20183)). Sind Verbraucher mehr als 18 Monate bei ihrer GKV versichert, können sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln.

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1) Datenbasis: http://ots.de/GQPoGq; http://ots.de/Z4Z7ep; http://ots.de/BrVluv [18.04.2018] und eigene Berechnungen. 2) Tabelle mit Beispielberechnungen zum Sparpotenzial und Beitragssätze der Krankenkassen unter: http://ots.de/YVgZK2 3) Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den maximalen Bruttobetrag, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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