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Welle von Erbschaften: DGB fordert stärkere Besteuerung von Betriebsvermögen

Archivmeldung vom 04.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Immer mehr sterben direkt an den Corona-Impfungen (Symbolbild)
Immer mehr sterben direkt an den Corona-Impfungen (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Angesichts der Welle von Erbschaften in Deutschland drängt der Deutsche Gewerkschaftsbund auf eine stärkere Besteuerung von Betriebsvermögen. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Wer in Deutschland viel hat, dem wird noch mehr gegeben. Wenn fast die Hälfte aller Erbschaften an die reichsten zehn Prozent geht, muss der Staat endlich gegensteuern."

Das sei schon deshalb geboten, um die Corona-Lasten gerecht zu verteilen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Körzell reagierte damit auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach geht in Deutschland fast die Hälfte des Erbschafts- und Schenkungsvolumens an die reichsten zehn Prozent der Begünstigten. Die anderen 90 Prozent teilen sich die verbleibende Hälfte.

Eine besser ausgestaltete Erbschaftssteuer würde nach den Worten von Körzell nicht nur mehr Steuergerechtigkeit herstellen, "sondern dem Staat auch zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe einbringen". Er betonte, es gehe nicht darum, durchschnittliche Erbschaften oder "Omas Einfamilienhaus" stärker zu belasten. "Es muss vielmehr Schluss sein mit der steuerlichen Vorzugsbehandlung von Unternehmensanteilen und Aktienpaketen - Vermögensarten, die vor allem von Reichen gehalten werden."

Körzell forderte, Betriebsvermögen müsse in der Erbschaftssteuer künftig genauso behandelt werden wie andere Vermögen auch. "Sollte dann wirklich einmal nachgewiesen werden, dass Unternehmen aufgrund der Erbschaftssteuer in existenzielle Gefahr geraten, können Stundungsregelungen in Betracht gezogen werden."

Körzell beklagte, die Verschonung von Betriebsvermögen beschere den Bundesländern jedes Jahr enorme Verluste bei den Steuereinnahmen. "Sie steht seit Jahren an der Spitze der 20 größten Steuervergünstigungen, die die Bundesregierung in ihrem Subventionsbericht ausweist: Schon 2018 riss diese Vergünstigung ein Loch von 5,7 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen, 2020 waren es bereits 6,8 Milliarden Euro."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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