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LKW-Fahrer im tariffreien Raum

Archivmeldung vom 17.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Immer mehr Lastkraftwagenfahrer in Deutschland fühlen sich wegen Niedriglöhnen in die Selbstständigkeit gedrängt - und bewegen sich dabei zwischen Schwarzarbeit und Existenzverlust.

Wie Befragungen von LKW-Fahrern und Spediteuren ergaben, bieten sich die Fahrer vermehrt als Tagelöhner oder so genannte "Mietfahrer" an und sind dabei zeitweise bis zu 20 Stunden pro Tag im Einsatz. "Selbstständige LKW-Fahrer bieten Ihre Künste für sieben bis acht Euro pro Stunde an, und wenn man sie nicht braucht, werden sie nach Hause geschickt", kritisiert Rolf Scholz, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Container-Trucking Norddeutschland, die Billigkonkurrenz gegenüber "Plusminus".

Grund für den Schritt in die Selbstständigkeit sind zunehmendes "Lohndumping" bei den Festangestellten der Branche sowie fehlende Rückendeckung von Gewerkschaften. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Berufszweigen bewegt sich der LKW-Fahrer weitgehend im Tarif freien Raum. Kaum einer ist Gewerkschaftsmitglied. Den Gewerkschaften wiederum fehlen Verhandlungspartner, weil viele Spediteure nicht mehr in den Arbeitgeberverbänden sind. Sie verweisen auf Billigkonkurrenz aus dem Ostblock und zahlen mittlerweile deutlich weniger Lohn als noch vor zehn Jahren.

Wie "Plusminus" herausfand, zahlen viele Speditionen selbst für internationale Transporte nur noch Monatslöhne von rund 1600 Euro - bei einer Arbeitszeit von mindestens 60 Stunden pro Woche. Das ergibt für einen Familienvater Netto Hartz-IV-Niveau. Deshalb sehen sich viele Fahrer gezwungen, ihre Arbeitskraft tageweise an Unternehmen zu vermieten, in der Hoffnung am Ende mehr Einkommen in der Tasche zu haben als mit einer Festanstellung.

Die Mietfahrer, die in der Regel keinen eigenen LKW besitzen, bewegen sich jedoch in einer juristischen Grauzone: Laut der dafür zuständigen 'Deutschen Rentenversicherung'  gilt eine Tätigkeit als selbstständiger Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug wegen des Tatbestandes der Scheinselbstständigkeit grundsätzlich als unzulässige Schwarzarbeit. Überprüft wird das jedoch selten, die Behörden schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Und wie Plusminus in einem Praxistest herausfand, ist es tatsächlich ein Leichtes, sich einen Gewerbeschein als selbstständiger Kraftfahrer bei einer Gemeinde zu besorgen - ausdrücklich  ohne Fahrzeug.

Quelle: WDR

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