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Fluglotsen stehen vor bundesweitem Streik

Archivmeldung vom 01.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stefan Zerfaß  / pixelio.de
Bild: Stefan Zerfaß / pixelio.de

Auf Deutschland kommt möglicherweise ein Fluglotsen-Streik zu. Die Mitglieder der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) haben mit einer deutlichen Mehrheit für einen Arbeitskampf gestimmt. Demnach hätten 95,8 Prozent der 2.600 zur Abstimmung aufgerufenen Mitglieder für einen Streik votiert. Die Beteiligung an der über die vergangenen vier Wochen gelaufenen Urabstimmung lag bei 92,1 Prozent, teilte die GdF am Montag mit.

Die Gewerkschaft fordert für ihre bundesweit etwa 5.500 Mitglieder Lohnerhöhungen von 6,5 Prozent. Die Arbeitgeberseite hatte am Wochenende unterdessen ein neues Angebot vorgelegt. Allerdings bietet die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine geringere Lohnerhöhung als gefordert. Die DFS sei demnach bereit, die Löhne über einen Zeitraum von 29 Monaten stufenweise um insgesamt 5,2 Prozent zu erhöhen. Die erste Stufe bringe so ab August eine Lohnerhöhung von 3,2 Prozent. Die Arbeitnehmerseite wolle am Dienstag über das Angebot beraten. Eine Einigung in der Gehaltsfrage sei sicherlich denkbar, erklärte GdF-Tarifsekretär Markus Siebers. Allerdings herrschten zudem unterschiedliche Vorstellungen zu Personalfragen wie Eingruppierungen und Stellenbeschreibungen. Sollte es tatsächlich zu einem Streik der Fluglotsen kommen, hätte das für die DFS katastrophale Folgen. Auch der Flughafenverband ADV warnte vor einem Arbeitskampf. Ein mehrtägiger Streik der Fluglotsen, bei dem keine Flugzeuge starten oder landen könnten, hätte demnach ähnliche wirtschaftliche Schäden zur Folge wie der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im vergangenen Jahr, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Ein zumindest vorübergehender Ausweg wäre die Einberufung einer Schlichtung. Eine so erwirkte Friedenspflicht könnte einen Streik um einige Wochen verschieben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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