Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Verbrauscherschutz-Chef: Negativzinsen eventuell rechtswidrig

Verbrauscherschutz-Chef: Negativzinsen eventuell rechtswidrig

Archivmeldung vom 18.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Negativzinsen auf private Geldeinlagen sind laut einer Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands rechtswidrig. Der "Bild" sagte Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands: "Negative Zinsen für bestehende Giro-, Spar- oder Tagesgeldkonten sind rechtlich unzulässig." Zur Begründung sagte er, Banken dürften nicht in bestehende Verträge eingreifen.

Beim Neuabschluss gebe es allerdings die Möglichkeit, negative Zinsen festzulegen. Müller wies aber darauf hin: "Banken dürfen dann nicht mit einem Sparvertrag werben, wenn sie Geld fürs Anlegen verlangen. Das führt die Kunden in die Irre."

Da die Geldhäuser wegen der Niedrigzinsen mit Sparprodukten immer weniger verdienen, erhöhen erste Banken zum Beispiel für handgeschriebene Überweisungen die Gebühren. "Es wird eine Welle an Gebührenerhöhungen geben", sagte Müller der "Bild".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte feines in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige