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Kreditversicherer Coface zur Novelle der Insolvenzanfechtung: Das Risiko bleibt

Archivmeldung vom 07.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Bundestag hat eine Reform der Insolvenzanfechtung beschlossen. Beim Kreditversicherer Coface sehen die Experten keinen Grund zur Entwarnung. "Es gibt allenfalls gewisse Erleichterungen für Gläubiger", sagt der Leiter der Rechtsabteilung bei Coface in Deutschland, Jan Völker. Nach wie vor stünden Lieferanten aber vor dem Risiko, dass Insolvenzverwalter von ihnen Geld zurückforderten, das deren inzwischen insolvente Abnehmer vor der Insolvenz bezahlt haben. Möglichkeiten zur Absicherung bietet eine Anfechtungsversicherung, wie sie Coface als Zusatz zu einer Kreditversicherung anbietet. "Der Bedarf bleibt auf jeden Fall bestehen", sagt Dr. Thomas Götting, Regional Commercial Director Nordeuropa bei Coface.

Als Verbesserung gegenüber der bisher geltenden Regelung sieht Jan Völker neben einigen Details wie Anpassungen bei den Verzugszinsen - Anfechtungsansprüche werden nur noch ab Verzugseintritt und nicht wie bisher bereits ab Insolvenzeröffnung verzinst -, dass der Anfechtungszeitraum im Rahmen der "Vorsatzanfechtung" reduziert wurde. "Dies bedeutet, dass erhaltene Zahlungen für erbrachte Lieferungen und Leistungen künftig nur noch für vier statt bisher zehn Jahre zurückgefordert werden können. Außerdem wird in diesen Fällen hinsichtlich der Kenntnis nicht mehr an die drohende, sondern an die eingetretene Zahlungsunfähigkeit angeknüpft, wenn eine sogenannte kongruente Deckung vorlag." Dies ist der Fall, wenn die Art und Weise der Zahlung den ursprünglich getroffenen Vereinbarungen entsprach. Das Problem für den Lieferanten lag darin, dass ihm unterstellt wurde, er habe von der drohenden Insolvenz Kenntnis haben können. Eine weitere wesentliche Änderung zugunsten der Lieferanten betrifft den Fall, dass der Gläubiger dem Schuldner Zahlungserleichterungen oder einen Zahlungsaufschub gewährt hat. Dann wird vermutet, dass er eine etwaige Zahlungsunfähigkeit nicht kannte. "Der Insolvenzverwalter muss in diesen Fällen den Gegenbeweis führen, dass der Gläubiger doch hiervon Kenntnis hatte", erklärt Jan Völker.

Coface hatte, wie andere Kreditversicherer, auf die Insolvenzanfechtungen reagiert, die Unternehmen unter Umständen in große finanzielle Schwierigkeiten bringen können. "Zwar reicht in einigen Fällen der Deckungsschutz der Kreditversicherung aus", erklärt Dr. Thomas Götting. Der Regional Commercial Director von Coface für Nordeuropa kennt aber genügend Fälle, in denen es zu einer Deckungslücke kommen konnte, wenn Insolvenzverwalter von Lieferanten erhaltene Zahlungen über mehrere Jahre zurückverlangten.

"Deshalb haben wir die Anfechtungsversicherung als ergänzendes Modul der Kreditversicherung auf den Markt gebracht", sagt Dr. Thomas Götting. Sie decke nicht nur die mögliche Lücke finanziell ab. "Vielmehr beteiligen wir uns schon an den Kosten für die juristische Abwehr der Forderungen eines Insolvenzverwalters. Die Nachfrage zeigt, dass die Unternehmen, wie übrigens auch Makler, das Thema sehr ernst nehmen." Das sei auch gut so, meint Jan Völker: "Denn am grundsätzlichen Risiko ändert auch die Reform der Anfechtung nichts. Bezahlt ist weiterhin nicht immer und unbedingt bezahlt."

Quelle: Coface Deutschland (ots)

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