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Lebensversicherer könnten an Reformgesetz scheitern

Archivmeldung vom 12.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Das beschlossene Lebensversicherungsreformgesetz liefert die Lebensversicherer einem enormen Zeitdruck aus. Die im Mittelpunkt des Reformpaketes stehenden Maßnahmen müssen bereits bis zum 1. Januar 2015 umgesetzt sein und betreffen fast alle Bereiche der Lebensversicherer. Sollten Versicherungsunternehmen die Neuerungen nicht fristgerecht realisieren können, besteht die Gefahr, dass Neugeschäft wegfällt.

Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz kommen weitere regulatorische Anforderungen auf die Versicherer zu, die innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden müssen. "Die Tragweite des Gesetzes ist enorm, es betrifft fast alle Bereiche der Lebensversicherung und setzt die gesamte Branche unter enormen Zeitdruck. Es ist nicht nur eine Mammutaufgabe, für viele Versicherer wird es kaum möglich sein, alle Neuerungen mit Inkrafttreten des Gesetzes oder bis Ende des Jahres umzusetzen", so Andreas Hutfleß, Leiter des Geschäftsbereichs Versicherungen bei Steria Mummert Consulting.

Darüber hinaus ist das Neugeschäft der Lebensversicherer durch die Reform direkt betroffen, da sie eine neue Tarifgeneration einführen müssen. Das ist unmittelbar auf die im Reformgesetz enthaltene Absenkung der Höchstgrenze für den Zillmersatz von 40 auf 25 Promille sowie des Mindestzinssatzes für die Berechnung von Deckungsrückstellungen von 1,75 auf 1,25 Prozent zurückzuführen. "Lebensversicherer müssen deshalb ihre Angebots-Software bis spätestens November umgestellt haben, um das Neugeschäft nahtlos weiterführen zu können", erklärt Hutfleß weiter.

Eine weitere Auswirkung ist die Offenlegung einer Gesamtkostenquote des Versicherungsvertrages vor Vertragsabschluss. Die BaFin erhält zudem zusätzliche, erweiterte Befugnisse und kann Sanierungsmaßnahmen bei Versicherern anordnen, und die Versicherer selbst erhalten weniger Spielraum bei der Bestimmung der Ausschüttungen an ihre Aktionäre.

Quelle: Steria Mummert Consulting (ots)

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