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Prokon verweigert Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie

Archivmeldung vom 14.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Mit Hinweis auf die schwierige Marktsituation und mehrere windschwache Jahre werden von der Prokon Unternehmensgruppe jetzt die Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie an die Kommanditisten der New Energy Fonds V KG verweigert.

Die Prokon Unternehmensgruppe von Carsten Rodbertus und Dirk Staats hat nach eigenen Angaben seit 1998 20 Windparks mit 160 Windkraftanlagen realisiert. Mehr als 4.000 Anleger haben sich an den Windkraftfonds beteiligt.

Die Initiatoren haben im Jahr 2004 den Prokon New Energy Fonds V KG zur Errichtung und Betrieb mehrerer Windparks aufgelegt. Zu diesem Zweck sollen Einlagen von Kommanditisten in Höhe von € 25,65 Millionen eingeworben werden. Die Gesamtinvestitionen sind mit ca. € 115 Millionen angegeben, von denen die Prokon Energiesysteme GmbH als Generalunternehmerin ca. € 98 Millionen erhält. Im Prospekt wurde eine Ausschüttungsgarantie von eben dieser Prokon Energiesysteme GmbH besonders herausgestellt, die bei nicht ausreichender Liquidität der Fondsgesellschaft die Rückzahlung der Einlagen und der hohen Verzinsung sichern sollte.

Die Ausschüttungsgarantie des Generalunternehmers, die letzten Endes aus den Anlegergeldern gezahlt wird, stellt also faktisch eine Einlagenrückerstattung dar. Sollten dies Zahlungen als Umgehung des Verbotes der Einlagenrückgewähr qualifiziert werden, müssten die Kommanditisten im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft die Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB zurück zahlen.

Trotz Kenntnis der schwierigen Marktsituation versucht die Unternehmensgruppe mit einem neuen Fonds, dem New Energy Fonds VII, weitere € 21 Millionen bei Kommanditisten einzuwerben und Genusscheine im Gesamtbetrag von € 200 Millionen mit einer Verzinsung von 9% an Anleger zu verkaufen.

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird die weitere Entwicklung bei der Prokon Unternehmensgruppe kritisch beobachten und für Anleger Möglichkeiten prüfen, die Beteiligung verlustfrei zu beenden.

Quelle: Pressemitteilung Resch Rechtsanwälte

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