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Umfrage: Deutliche Mehrheit darf Diensthandy auch privat nutzen

Archivmeldung vom 24.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Lupo / pixelio.de
Bild: Lupo / pixelio.de

Eine deutliche Mehrheit der Berufstätigen in Deutschland mit Diensthandy darf dieses auch privat benutzen. Wie eine am Montag veröffentlichte Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom zeigt, haben 88 Prozent der Beschäftigten die Erlaubnis zur Nutzung des Dienst-Smartphones im privaten Kontext.

Knapp ein Fünftel (18 Prozent) dieser Gruppe nimmt dieses Angebot allerdings nicht wahr. 36 Prozent der Befragten nutzen hingegen ihr privates Handy für dienstliche Angelegenheiten. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme geregelt: Bei 64 Prozent findet keine Übernahme durch den Arbeitgeber statt, bei einem Teil (zwölf Prozent) trägt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate, einige Unternehmen beteiligen sich an den Anschaffungskosten der Geräte (elf Prozent).

Jeweils sieben Prozent erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag beziehungsweise eine monatliche Beteiligung an den Telefongebühren. Für die Erhebung befragte Bitkom Research telefonisch 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 780 Smartphone-Nutzer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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