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EuGH stuft Uber als Taxi-Dienst ein

Archivmeldung vom 20.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Protest von Taxifahrern gegen die Verschiedenheit der Regulierung von Taxis und der Regulierung der Uber-Konkurrenz, in Portland, USA, 2015
Protest von Taxifahrern gegen die Verschiedenheit der Regulierung von Taxis und der Regulierung der Uber-Konkurrenz, in Portland, USA, 2015

Von Aaron Parecki - P1020407.JPG, CC BY 2.0, Link

Der US-Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen schweren Rückschlag erlitten. Die von Uber angebotene Vermittlung von privaten Fahrern sei als Verkehrsdienstleistung einzustufen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch.

Die EU-Mitgliedstaaten könnten daher die Bedingungen regeln, unter denen diese Dienstleistung erbracht werde, so der EuGH. Somit könnten die EU-Länder zum Beispiel verlangen, dass jeder Uber-Fahrer eine Beförderungslizenz haben muss. Hintergrund des Urteils ist eine Klage des Berufsverbandes der Taxifahrer der Stadt Barcelona.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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